World Café im Rahmen der Veranstaltung „Bundesteilhabegesetz und Sozialraum - zusammen neue Wege der Unterstützung finden!“ am 09.11.18 Bad Sassendorf

Alternativ zu den angebotenen fünf Workshops konnten die Teilnehmenden am Nachmittag drei von sieben World Café-Tischen besuchen.

An den Tischen stand die Diskussion von Fragen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Nordrhein-Westfalen mit dem Fokus der Sozialraumorientierung im Mittelpunkt. Die Diskussion wurde durch einen Impuls zum Thema vom Impulsgeber am jeweiligen Tisch eingeleitet. Zudem führte ein/e Moderator/in durch die Diskussionsrunden.

Im Folgenden sind die Inhalte bzw. Ergebnisse des angeregten Austauschs an den sieben Tischen festgehalten.

World Café Tisch 1: Teilhabe im Sozialraum als Ziel der Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Impuls durch:Monika Zipro (Sozialwerk St. Georg Westfalen Süd gGmbH, Fachleitung Pluspunkte Region Wittgenstein)

Tuncay Yolsal (Sozialwerk St. Georg Westfalen Süd gGmbH, Quartiertsprojekt „Auf in den Sozialraum Bad Laasphe“, Persönliche Assistenz)

Moderation durch: Jan-Frederik Wittchen, Teilhabe-Beratung für Siegen Wittgenstein (EUTB)

Handout zum World Café Tisch

Frau Zipro und Herr Yolsal stellten als Diskussionsimpuls den „Pluspunkt Kö“ in Bad Laasphe vor und erzählten von dessen Entstehung, aktuellen Entwicklungen und absehbaren Potenzialen des Angebots. Dabei berichteten die Vortragenden beispielhaft von Erfahrungen mit Kleinprojekten, die am Sozialraum der Klient*innen orientiert sind. Betont wurde insbesondere die Selbstverständlichkeit, mit der das Angebot mittlerweile in der Altstadt von Bad Laasphe verortet sei und auch in der Nachbarschaft wahrgenommen werde. Es sei allerdings immer noch vereinzelt der Fall, dass die Zuständigkeit von Fachkräften für die Klientel des Angebots auch bei den Anwohner*innen und der Bevölkerung von Bad Laasphe einfach angenommen werde. So komme es durchaus vor, dass Fachkräfte auf das Verhalten „ihrer“ Klient*innen angesprochen würden. Besonders relevant für die Außenwirkung des Angebots am Standort seien zudem der barrierefreie Zugang zu den Räumlichkeiten und die zentrale Lage in der Altstadt, durch die etwa an Markttagen wirksam auf das Angebot aufmerksam gemacht werden könne.

In der ersten Gesprächsrunde des World-Cafés wurde die Frage diskutiert, wie es gelingen könne, dass Angebote sich dem Sozialraum öffneten. Es wurde die Ansicht eingebracht, dass man sich dem Sozialraum wiederholt und langfristig anbieten müsse („Man kann nicht nur auftreten und dann kommt nichts“). Als Beispiel für die „Öffnung“ von Angeboten im Sozialraum führten die Impulsgeber*innen ein Kleinprojekt an, bei dem eine Telefonzelle durch Klient*innen zu einer Bücherzelle umgebaut worden war. Dies sei schließlich von Bürger- und Nachbarschaftsinitiativen unterstützt worden und die Bücherzelle werde mittlerweile von vielen Menschen genutzt. Dies habe auch zu häufigerem Austausch zwischen Klient*innen und Anwohner*innen geführt („Es ist wichtig, Erfahrungen auszutauschen“). Über den Ansatz der kreativen „Nachbarschaftspflege“ im Sinne einer Aufwertung des Straßenbildes durch die Bücherzelle in Eigeninitiative könne es gelingen, dass die Klient*innen sich selbst und Außenstehende die Klient*innen als engagierte Nachbar*innen und Bürger*innen wahrnähmen und nicht als Klient*innen eines Angebots für Menschen mit psychischen Problemen. Besondere Betonung erhielt der Begriff der „Selbstverständlichkeit“ in der Diskussion. Das Ziel von Angeboten im Sozialraum sei es demnach, Selbstverständlichkeit im alltäglichen Umgang zu erreichen, ohne dabei den programmatischen „Stempel“ der Inklusion für sich zu instrumentalisieren („Es ist gelebte Inklusion, wenn Menschen im Stadtteil stattfinden“). Das Etikett „inklusiver“ Angebote wurde in diesem Kontext in der Gruppe als hinderlich beschrieben. Es sei hingegen zentral für die Wirkung von Angeboten im Sozialraum, ein „Selbstverständnis“ für ihre Zwecke „zu wecken“.

Als strukturelles Hindernis für Angebote im Sozialraum wurde weiterhin die mangelnde Barrierefreiheit im ländlichen Raum diskutiert. Dies habe sich beispielsweise bereits bei der Suche nach barrierefreien Restaurants zur Durchführung einer Weihnachtsfeier gezeigt. Die Impulsgeber*innen stellten diesbezüglich kurz das Wittgensteiner Psychosoziale Forum (WIPS) als Arbeitsgruppe vor, die durchaus politisches Gewicht aufbringen und „Dinge bewegen“ könne, um die Barrierefreiheit auch im ÖPNV voranzubringen. Die Busverbindungen in Bad Laasphe seien jedoch noch nicht zufriedenstellend und Entwicklungen zur barrierefreien Gestaltung verliefen nur „sehr träge“.

In der zweiten Gesprächsrunde stand vor allem die Frage im Raum, wie sich Sichtbarkeit für Angebote schaffen ließe und wie eine Selbstverständlichkeit für den Zweck des Angebots „geweckt“ werden könne. Als Beispiel nannte Frau Zipro die Situation eines Markttages, an dem sich viele Menschen an der Beratungsstelle vorbei durch die Altstadt bewegten und durch die Mitarbeiter*innen des Pluspunkts angesprochen würden, um über das Angebot zu informieren und Kontaktbarrieren abzubauen. Es wurde in der Runde vermutet, dass der selbstverständliche Umgang im Alltag wahrscheinlich über längere Zeiträume entwickelt werden und „mit den Generationen wachsen“ könnte. Zentral hierfür sei jedoch, dass keine Entwicklung ohne Destigmatisierung stattfinden könne. Dies treffe besonders für die Klientel der Menschen mit psychischen Störungen zu.

Weiterhin wurden in der Runde die anstehende Einrichtung und der Ausbau von Beratungen durch den Landschafsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemäß § 106 SGB IX diskutiert. Diesbezüglich könne man das Potenzial für die Region Wittgenstein nur schwer einschätzen, da nicht absehbar sei, was sich tatsächlich im Vergleich zu den vergangenen Jahren ändern werde. Es solle ja „seit Jahren schon“ so funktionieren, dass Ratsuchende auch bei den Kostenträgern in NRW niedrigschwellig Antworten auf ihre Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung bekämen („Wir wissen gar nicht, was umgesetzt wird. Was das für den Alltag bedeutet, können wir gar nicht einschätzen“). Bisherige Beratungsangebote gerade im ländlichen Raum seien allerdings bislang kaum im Sozialraum der Ratsuchenden angedockt, geschweige denn unabhängig von Leistungsträgern und -erbringern.

In der dritten Gesprächsrunde wurde diskutiert, ob sogenanntes „auffälliges Verhalten“ durch ein Angebot wie den „Pluspunkt Kö“ tatsächlich als „wirklich selbstverständlich“ in Bad Laasphe wahrgenommen werden könnte. Die Impulsgeber*innen beschrieben wie in der ersten Gesprächsrunde, dass es durchaus zu Situationen komme, in denen Mitarbeiter*innen des Pluspunkts von Anwohner*innen auf Verhaltensweisen von Klient*innen angesprochen worden seien. Es sei jedoch ebenso mittlerweile der Fall, dass sich die positiven Erfahrungen und Schilderungen von Klient*innen im Umgang mit Anwohner*innen häuften, was etwa aus Aktionen wie der „Bücherzelle“ oder Quartiersprojekten wie „Auf in den Sozialraum Bad Laasphe“ resultiere. Es bestand Einigkeit dazu in der Runde, dass zur Beantwortung einer derartigen Frage die Personen am Tisch auch „falsch“ seien und man vielmehr „die Leute selbst befragen“ müsse. Dies gelte sowohl für Klient*innen, als auch für Nachbar*innen des Angebots.

Abschließend diskutierte die Runde über die Frage, ob die Diskussion um Teilhabe geführt werden müsse, ohne den barrierefreien ÖPNV zur Kernvoraussetzung zu erklären. Dies greife beispielsweise im Kontext des ländlichen Raums zu kurz und würde andere, grundlegende Voraussetzungen wie etwa den Ansatz der „Selbstverständlichkeit“ untergraben, sobald sich die Diskussionen nur noch „um Busverbindungen drehen“ würden. Die große Herausforderung sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum sei es vielmehr, aus simpler Toleranz zu wirklichem Respekt und wirklicher Gleichberechtigung zu kommen. Diesen Gedanken aufgreifend wurden in der Runde einige Ideen der „Zukunftsmusik“ gesammelt. So könnten, sofern die ideellen Grundlagen gegeben sein, auch durch Mobilitätsdienste, Nachbarschaftshilfe, Fahrgemeinschaften oder „fahrende Bäcker“ z. B. viele Ansätze und Schnittstellen für Angebote im Sozialraum geschaffen werden.

World Café Tisch 2 a: Sozialraumwissen als Kompetenz der Eingliederungshilfe – Wie kann sozialraumorientierte Unterstützung von Menschen mit psychischen- und/oder Abhängigkeitserkrankungen gelingen?

Impuls durch: Ulla Röper-Waltemate (Sozialdienst Katholischer Männer Lippstadt e.V., Leitung Ambulant Betreutes Wohnen)

Moderation durch:Andreas Tintrup (Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben (KSL) im Regierungsbezirk Arnsberg)

Handout zum World Café Tisch

Ulla Röper-Waltemate machte als Impulsgeberin an diesem Tisch beispielhaft deutlich, wie pädagogische Fachkräfte, Pflegekräfte, Alltags- und Genesungsbegleiter im Team zusammenwirken können, um Menschen mit psychischen und Abhängigkeits-Erkrankungen erfolgreich sozialraumorientiert unterstützen können.

Zahlreiche unterschiedliche Akteuer*innen der Eingliederungshilfe aus NRW haben sich in drei Runden für je eine halbe Stunde zum diesem Thema ausgetauscht. Unter den Überschriften: Individuelle Perspektiven der Experten*innen in eigener Sache, die eigene Rolle als Fachkraft, die Lebensumgebung und Planungsräume wurden Themen wie: Sonderwelten, Ressourcen, Digitalisierung, Planungshoheit, Politische Arbeit usw. lebhaft erörtert.

Zusammenfassung: "Eine wichtige Voraussetzung für Inklusion ist, dass alle Menschen Zugang zu ihren Ressourcen im Sozialen Raum haben.“

Blitzlichter:

  • Warum wird das Thema in den akademischen Himmel gehoben? Regionalplanungskonferenzen, Begleitgruppen existieren bereits.

  • Kritische Selbstreflexion der Leistungserbringer: Wir betreiben noch zu viele Sonderwelten.

  • Sozialraum ist mehr als Wohnen, Mobilität, Arbeit, Gesundheit und Freizeit. Themen wie Digitalisierung, Sexualität, Politische Teilhabe u. a. müssen mit in den Fokus bei der Sozialraumorientierung genommen werden.

  • Vorschlag: Das Wort ‚Vernetzung‘ durch ‚Vernetzungsprojekte‘ ersetzen. Gemeinsames Tun und Ergebnisse sind noch so klein sind attraktiver als fortwährende ermüdende Dialoge.

  • Wer ist eigentlich Fachkraft? Die „besser“ bzw. „konkreter“ sozialraumorientierte Bezugs-Assistenz vs. die im § 97 BTHG definierte Fachkraft; zugeordnet von einigen Teilnehmer*innen ganz konkret der Leitung.

  • Sozialraumorientierung kann nie ohne die Teilhabe der Experten*innen in eigener Sache erfolgen.

  • Für Sozialraumorientierung ist politische Arbeit unerlässlich, die Spitzen der Verwaltung und Politik müssen abgeholt werden, um ressortübergreifende Themen konkretisieren zu können.

  • Sozialraumorientierung braucht mehr als Projekte; über einen längeren Zeitraum zugesicherte und finanzierte Arbeit hierzu ist unerlässlich.

  • Autismus-Spektrum-Störung und Sozialraum als Beispiel für „besonders“ zu berücksichtigende Personenkreise.

World Café Tisch 2 b: Sozialraumwissen als Kompetenz der Eingliederungshilfe – Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung

Impuls durch:Gudrun Nolte (KoKoBe Wuppertal)

Moderation durch:Marcus Windisch (Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) NRW

Handout zum World Café Tisch

Die intensiven Diskussionen mit den Teilnehmenden warfen unter anderen folgende Problem- und Fragestellungen auf:

  • Die zunehmende Projektlogik in der Arbeit, in der sowohl die inhaltliche als auch die finanzielle Kontinuität keine Priorität mehr ist, ist kontraproduktiv für die Sozialraumorientierung der Fachkräfte!

  • Nicht allen Fachkräften ist das Konzept der Sozialraumorientierung bekannt und der Unterschied zur klassischer Gemeinwesenarbeit deutlich!

  • Sozialraumorientierung wird zumeist als Zusatzprodukt und nicht als integraler Bestandteil der professionellen Arbeit verstanden!

  • Allein das professionelle Wissen über die Existenz von Angeboten im Sozialraum ist nicht ausreichend. Die Fachkräfte müssen auch über das entsprechende Anwendungs- und Nutzungswissen verfügen!

  • Die Abschaffung der Hilfeplankonferenzen im Zuge des BTHG wird eher als Gefahr für die Sozialraumorientierung gesehen, da hiermit eine wichtige Arena für den Austausch von Sozialraumwissen wegfällt!

  • Arbeiten die neugeschaffenen EUTB sozialraumorientiert und wie kommen sie zu einem entsprechenden Sozialraumwissen?

Das Resümee der drei Gesprächsrunden mit unterschiedlichsten Partnern und Inhalten könnte wie folgt zusammengefasst werden: Eine professionelle Sozialraumorientierung und das daraus resultierende Sozialraumwissen der Fachkräfte ist eine wichtige Grundlage für die Gestaltung eines inklusiven Hilfe- und Unterstützungsangebot. Nur wenn die Fachkräfte eng mit den anderen Partnern im Sozialraum zusammenarbeiten, kann eine zu eingeschränkte Sichtweise auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung vermieden und der Gefahr einer exkludierten ‚Betreuung‘ vorgebeugt werden. Kurz: die Sozialraumorientierung der Fachkräfte ist ein wichtiger Bestandteil eines inklusiven Gemeinwesens.

Daher muss der sozialräumliche Ansatz wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Fachkräften sein. Es braucht eine intensive Bewusstseinsbildung für die Fachkräfte, damit der Blick von der Einzelfallarbeit auf den Sozialraum geweitet wird. Weiterhin ist der regelmäßige Austausch von Sozialraumwissen in den Fachkräfteteams sehr wichtig. Da oftmals Personen die keine ‚Sozialprofis‘ sind (z.B. Hausmeister, Köchin in einer Einrichtung) oftmals ein hohes Sozialraumwissen besitzen, sollten dieses Wissen ebenfalls in die Arbeit der Fachkräfte einbezogen werden. Eine umfängliche Kommunikationskultur in und außerhalb der Professionellen Settings ist demnach entscheidend. Um eine flächendeckende Sozialraumorientierung in der professionellen Arbeit sicherzustellen, benötigt es zudem eine Änderung der Finanzierungslogik. Diese muss weniger fall- und mehr feldbezogen sein.

World Café Tisch 3: Sozialraumorientierte Beratung als Auftrag der Sozialleistungsträger und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Impuls durch:Barbara Combrink-Souhjoud (EUTB Köln)

Bianca Esch (Landschaftsverband Rheinland)

Moderation durch:Dr. Christof Stamm (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen)

Handout zum World Café Tisch

Die Träger der Eingliederungshilfe beraten nach § 106 SGB IX (ab 1.1.2020) unter anderem in Bezug auf „die persönliche Situation des Leistungsberechtigten, den Bedarf, die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschließlich eines gesellschaftlichen Engagements“ und in Bezug auf „andere Beratungsangebote im Sozialraum“.

Die Förderrichtlinie für die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX sieht vor, dass das „Angebot ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen und deren gesamtes soziales Umfeld mit dem Ziel einbeziehen (soll), die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken“.

Mit Blick auf die zukünftige Beratung der Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB XII stellte Frau Bianca Esch die diesbezüglichen Planungen des LVR vor. Die Beratung soll individuell und personenzentriert, ganzheitlich, aufsuchend in der Region erfolgen und zugänglich für alle Menschen mit Behinderungen sein. Sie erfolgt durch LVR-Mitarbeitende im dezentralen Einsatz vor Ort in der Region sowie vernetzt und in Kooperation mit weiteren Beratungsangeboten, insbesondere mit den durch den LVR geförderten Koordinierungs-, Kontakt und Beratungsangebote (KoKoBe).

Frau Barbara Combrink-Souhjoud, Mitarbeiterin der EUTB „Selbstbestimmt Leben“ Köln, gab einen Input zu den ersten Erfahrungen mit diesem vom Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales auf Basis von § 32 SGB IX geförderten Angebots. Kern des Angebots ist eine Beratung zu allen Fragen zum Thema „Leben mit Behinderung“, die unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen und erbringen, erbracht wird und nach dem Prinzip des „Peer Counseling“ ausgestaltet ist. Alle Beraterinnen und Berater sind selbst behindert und kennen deshalb viele Lebenssituationen aus eigener Erfahrung.

In den drei aufeinanderfolgenden Diskussionsrunden wurden bestehende „Erfahrungen“, mögliche „Hindernisse“ sowie „Potentiale“ der skizzierten Angebote in den Fokus genommen.

Ganz grundsätzlich wurde ein Bedarf für (weitere), an den Interessen von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Beratung gesehen; dies vor allem in eher ländlich strukturierten Regionen. Als wesentlicher Pluspunkt „guter Beratung“ wurde die Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hervorgehoben.

Der Vernetzung von Beratungsangeboten vor Ort wurde eine bedeutende Rolle zugewiesen. Damit können die Stärken der Angebote im Sozialraum verbunden und eine wechselseitige Ergänzung des vorhandenen Potentials erreicht werden. Kooperation, Wissens- und Infoaustausch sind vor allem im Hinblick auf vorhandene Angebote im örtlichen Sozialraum essentiell. Dies insbesondere auch, um der Entwicklung von Parallelstrukturen entgegenzuwirken.
Dazu muss die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort koordiniert bzw. organisiert werden. Es braucht Gelegenheiten zum systematischen Austausch sowie zur Bündelung von Wissen, Erkenntnissen und Erfahrungen in und durch entsprechende Gremien.

Um jeweils deutlich zu machen, wer in welcher Rolle und vor welchem Hintergrund berät, wurde die Bedeutung von Transparenz betont. Dies bedeutet, für die Ratsuchenden Orientierung über Angebote herzustellen, d.h. Vielfalt und Rollen transparent machen ohne Wahlmöglichkeiten einzuschränken. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage der Notwendigkeit eines (digitalen) „Beratungsatlas‘“ für Nordrhein-Westfalen diskutiert.
Als Herausforderung wurde die Umsetzung des Anspruchs benannt, vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen in jedem Einzelfall umfassend sozialräumlich beraten, sprich die „Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes“ sicherzustellen zu können.
Das Fazit der Diskussionen wurde wie folgt gefasst:

  • Wichtig: Stärken der Beratungsangebote im Sozialraum müssen verbunden werden. Kooperation statt Konkurrenz!
  • Orientierung schaffen durch Rollenklarheit: Wer berät in welcher Rolle und mit welchem Hintergrund?

World Café Tisch 4: Sozialraumorientierung als Kriterium für die Gesamtplanung

Impuls durch:Herbert Gietl (Landschaftsverband Rheinland (LVR), Dezernat Soziales, Stabsstelle Medizinisch-psychosozialer Fachdienst (MPD))

Moderation durch:Daniela Molnar (ZPE Universität Siegen)

Handout zum World Café Tisch

Die Hilfeplanung und ihre Strukturen teilen sich in Nordrhein-Westfalen historisch-strukturell bedingt in die Zuständigkeiten von Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) und Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf, insofern waren bislang auch Hilfeplanung und ihre Instrumente unterschiedlich ausgestaltet. Dem LVR war es bei der Gestaltung der Hilfeplanung ein Anliegen, bei deren Entwicklung die Menschen, um die es bei sozialstaatlichen Hilfen vorrangig gehen sollte – diejenigen, die Hilfe benötigen und erhalten – einzubeziehen. So wurde seitens des LVR gemeinsam mit Nutzer*innen der Leistungen der Individuelle Hilfeplan (IHP) entwickelt. Mit der Einführung des BTHG wurde eine einheitlich gestaltete Hilfeplanung und ihrer Instrumente für LVR und LWL nötig, wobei der IHP des LVR wegweisend war.

Als zentrales, an der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) orientiertes BedarfsErmittlungsInstrument wurde BEI_NRW von den nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden entwickelt. Dieses an neun Lebensbereichen ausgerichtete Instrument hat zum Ziel, eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den Lebenslagen und die Bedarfslagen von Menschen zu erfassen (§ 118 SGB IX). Bei der Bedarfsermittlung stehen, auch gesetzlich verankert in § 141 und § 142 SGB XII, die Wünsche der betroffenen Menschen im Mittelpunkt.

Derzeit wird die Umsetzung von BEI_NRW, die sukzessive erfolgen soll, vorbereitet. Ein Handbuch und ein Leitfaden werden dafür vorhanden sein. Um Beteiligung zu ermöglichen, ist es notwendig, dass das BTHG sowie weitere Dokumente – bspw. das Handbuch zu BEI_NRW – in leichter Sprache vorliegen und zugänglich sind: „Wir müssen es ja auch verstehen!“, formuliert eine Nutzerin des sozialstaatlichen Hilfesystems für Menschen mit Behinderungen.

Die Einführung dieses neuen Instrumentes zur Bedarfsermittlung wird begrüßt, aber auch als enorme Herausforderung wahrgenommen. Die als nötig erachteten Schulungen werden bereits durch die Landschaftsverbände vorgenommen. Angewandt – also ausgefüllt – wird BEI_NRW durch Institutionen (Einrichtungsträger*innen, Beratungsstellen etc.) gemeinsamen mit der betroffenen Person. Beim LWL allerdings wird die Erstermittlung durch Vertreter*innen des LWL selbst vorgenommen. Der LWL wird hier also dezentral tätig werden.

Hier besteht eine gewisse Exklusivität der Zugänglichkeit des Instrumentes: Der Zugang und der Akt des Ausfüllens geschieht über und mit Institutionsvertreter*innen, so dass leistungssuchende und -berechtigte Personen zwar Mitgestalter*innen des Prozesses sind, die Möglichkeit der Selbstvertretung diesbezüglich jedoch an institutionelle Strukturen gekoppelt wird.

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW als Teil eines Gesamtplanverfahrens gemäß § 117 SGB IX orientiert sich also an den individuellen Lebenslagen der Leistungsberechtigten. Um Teilhabe umfassend zu ermöglichen, ist jedoch eine inklusive Gestaltung des Sozialraumes nötig. Hier stehen sich Leistungen der Eingliederungshilfe auf Seiten der Landschaftsverbände einerseits und die strukturelle Aufgabe der Daseinsvorsorge seitens der Kommunen teilweise konflikthaft gegenüber. Den Kommunen kommt als Gestalterinnen und notwendige Kooperationspartnerinnen eine hohe Relevanz zu, um diese Positionierung konstruktiv zu lösen und so inklusive Strukturen als notwendiges Gegenstück einer individuellen Hilfeplanung zu ermöglichen.

World Café Tisch 5: Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Kommunen zur Entwicklung inklusiver Sozialräume

Impuls durch:Anja Hentschel-Becker (Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Behindertenhilfe Westfalen)

Friedrich Schmidt (Stadt Hagen, Psychiatrie- und Suchtkoordinator, Leiter Sozialpsychiatrischer Dienst beim Fachbereich Gesundheit- und Verbraucherschutz)

Moderation durch:Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (ZPE Universität Siegen)

Handout zum World Café Tisch

Das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nennt als Ziel der Zusammenarbeit „die Entwicklung inklusiver Sozialräume, um inklusive Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu stärken“ (§ 5, Abs. 1 AG-SGB IX NRW mit Bezug auf § 94, Abs. 3 SGB IX ab 1.1.2020)

Anhand der bereits seit 2010 bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem LWL wurde von Frau Hentschel-Becker (LWL) und Herrn Schmidt (Stadt Hagen) dargestellt, welche Erfahrungen mit verbindlichen ‚formalen‘ Vereinbarungen auf der Handlungsebene in den vergangenen Jahren gemacht werden konnten. Herausgestellt wurde, dass eine erfolgreiche Kooperation, die Bereitschaft der Akteure zur Kooperation voraussetzt und dafür auch ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen. Eine wichtige Gelingensbedingung stellt die Einbeziehung aller Akteure, vor allem auch der Menschen mit Behinderungen dar.

In der ersten Diskussionsrunde wurde die Frage diskutiert, von wem die Initiative zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung ausgehen soll, wer in der Kommune verantwortlich für die Verhandlung ist und wie auch andere Stellen (z.B. Verkehrsplanung, Wohnungswesen oder Quartiersentwicklung) einbezogen werden können. Es ist notwendig, dass dazu eine koordinierende Stelle von der Kommune benannt wird und mit entsprechenden Ressourcen versehen wird. Als wichtige Herausforderung wurde herausgestellt, dass die Erarbeitung und die Verabschiedung einer Kooperationsvereinbarung nicht nur als eine formale Angelegenheit angesehen wird.

In der zweiten Runde standen die Möglichkeiten der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Es wurde von Menschen mit Behinderungen deutlich gemacht, dass die durch das Bundesteilhabegesetz angestoßenen Veränderungen auch Unsicherheiten und Ängste auslösen. Daher sollen vor allem auch Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben informiert und beteiligt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kann die Einladung zu Planungsgremien nicht die einzige Form der Beteiligung sein.

In der dritten Runde wurde an die Erfahrungen der bisherigen Regionalplanungskonferenzen angeknüpft. Diese werden in einigen Regionen eher als Ritual erlebt werden. Grundlegende Informationen (z.B. zur Entwicklung des Leistungsgeschehens) sollten besser schriftliche gegeben werden, um die Arbeit von Gremien auf die gemeinsame Planung zu konzentrieren. Um eine Arbeitsfähigkeit herzustellen, dürfen Planungsgremien nicht zu groß werden. Die Kooperationsvereinbarungen sollten daher an bestehende Strukturen der Zusammenarbeit anknüpfen und deren Arbeit zusammenführen.

Als Fazit der Diskussion am Tisch wurde formuliert: „In den zukünftigen Kooperationsvereinbarungen soll das Leistungsgeschehen nur ein Teil der Vereinbarung sein. Es kommt trotzdem darauf an, arbeitsfähige und partizipative Strukturen zu entwickeln, die die Verbindlichkeit und die Sicherheit der Unterstützung ernst nimmt und Weiterentwicklung ermöglicht“.

World Café Tisch 6: Die Einbeziehung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen

Impuls durch:Annette Schlatholt (Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. (LAG Selbsthilfe), Geschäftsführerin)

Christiane Vollmer (Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund)

Moderation durch:Lisa Jacobi (LAG Selbsthilfe NRW e.V.)

Handout zum World Café Tisch

Zusammenfassung der Diskussionsrunden:

Runde 1:

  • Eine Besonderheit des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) in Dortmund ist es, dass hier der Einbezug in die Regionalplanungskonferenzen seit Jahren sehr gut gelingt. Dabei werden Menschen mit Behinderungen/Betroffene direkt einbezogen und es sitzen nicht nur Träger/Anbieter mit am Tisch. Dieses Beispiel guter Praxis könnte auch im Zuge der Umsetzung des AG-BTHG NRW als Vorbild dienen.

  • Gemeinsame Planung mit den Betroffenen müsste sich auf alle Lebensbereiche (Eingliederungshilfe, Wohnung, ÖPNV, …) beziehen und nicht gesondert nach Themenfeld/Zuständigkeit erfolgen à der Sozialraum lässt sich nicht künstlich aufteilen.

  • Leitfrage: Wie bezieht man das Wissen der Menschen mit Behinderungen um ihren Sozialraum/aus ihren Wohnorten gelingend in Planungsprozesse mit ein?

  • Mit dem neuen AG-BTHG sind die Kommunen eindeutig in die Pflicht genommen!

Betroffene müssen beteiligt werden, es ist aber noch sehr unklar, wie das gelingen kann bzw. in der praktischen Umsetzung aussehen kann.

Runde 2:

  • Die Regionalplanungskonferenzen sollten zu Sozialraumplanungskonferenzen werden, an denen Betroffene beteiligt werden.

  • Wie kann man gelingend beteiligen?

  • Engagierte auf einen Stand bringen! Wissensvorsprung der Hauptamtlichen gegenüber den Ehrenamtlichen ausräumen, z.B. durch Schulungsangebote.

  • Gleichzeitig Hauptamtliche hinsichtlich der Lebenswelten von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungsarten schulen und Grenzen des Ehrenamtes verdeutlichen.

Runde 3:

  • Gelingende Einbeziehung der Interessenvertretungen braucht Ressourcen: zeitlich, fachlich, finanziell. Es ist fraglich, ob diese Ressourcen im BTHG und im AG-BTHG ausreichend mitbedacht wurden.

  • Alle einzubeziehen kann erst einmal „anstrengender“ sein als untern „Professionellen“ zu sprechen.

  • Gelingendes Ehrenamt braucht hauptamtliche Begleitung.

  • Es ist wichtig und richtig, dass die Beteiligung der Interessenvertretungen jetzt gesetzlich festgeschrieben ist, aber es bleibt ein Lernprozess für alle Akteure.

  • Es darf nicht zur Alibibeteiligung kommen!

  • Man sollte vom Gesetzgeber die Kommunen nicht nur in die Pflicht nehmen, sondern dann auch bitte entsprechend ausstatten.