LWL-Beratungshaus Münster

Kurzdarstellung der Aktivität

Eine der zentralen Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Umsetzung von Artikel 24. Dieser formuliert das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen und den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule und zwar wohnortnah im sozialen Umfeld. Wie eine solche Schule aussehen soll, dazu gibt die UN-BRK keine Hinweise. Der LWL als Schulträger von Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache in der Sek I stellt sich mit verschiedenen Partnern dieser Herausforderung. Zur Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung in Westfalen Lippe richtete der LWL zusammen mit der Bezirksregierung Münster und in Abstimmung mit der Stadt Münster im Mai 2012 zunächst pilotmäßig das LWL-Beratungshaus im LWL-Förderschulzentrum Münster ein. Gemeinsames Ziel ist es, die bisherige Qualität der Förderung von beeinträchtigten Kindern zu sichern, damit Kinder mit und ohne Behinderungen in einer inklusiven Schule gemeinsam lernen können und alle Schülerinnen und Schüler ihren Möglichkeiten entsprechend optimal gefördert werden. Nach positiven Erfahrungen dort wurde am 13.11.2014 und am 13.03.2015 der Beschluss zur Einrichtung weiterer Beratungshäuser in Paderborn und Olpe gefasst.

Das LWL-Beratungshaus bietet Beratung für Schulträger, Eltern, Lehrkräfte, Erzieher/innen on Kindern und Jugendlichen mit besonderen und sonderpädagogischen Förderbedarfen insbesondere in den Bereichen Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung sowie Unterstützungsbedarf in den Bereichen Autismus und Unterstützte Kommunikation / Assistive Technologien. Vor Ort stehen Sonderpädagoginnen und -pädagogen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen mit Ergo- und Physiotherapeut/inn/en und Pflegekräften des LWL für alle Anfragen zur Verfügung. Die Bündelung verschiedener Fachkompetenzen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Kooperation mit unterschiedlichen Partnern, wie Frühförderstellen, Kliniken und Ärzten, Hilfsmittelfirmen etc. bietet dabei die Möglichkeit einer differenzierten und qualifizierten Beratung – und zwar unter einem Dach. Das gemeinsame Beratungshaus bietet dabei mehr als eine reine Addition der verschiedenen Fachrichtungen. Es wird den häufig differenzierten Fragestellungen rund um die Förderung von Kindern mit immer komplexer werdenden Behinderungsbildern gerecht und erspart damit Ratsuchenden das Anlaufen verschiedener Beratungsstellen. Gleichzeitig sichert es einen Ort zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der fachlichen Expertise. Dabei zielt das LWL-Beratungshaus nicht darauf ab, bereits vorhandene bzw. auf Basis vorhandener Rechtsverordnung bestehende Verfahren der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes und der Bestimmung des Förderortes und damit zusammenhängende Beratungsangebote „auszuhebeln“ oder zu ersetzen. Das LWL-Beratungshaus versteht sich vielmehr als ergänzendes Beratungsangebot und „Lotse“ für Ratsuchende zu behinderungsübergreifenden und spezifischen Fragestellungen, insbesondere zu den Themen, für die die LWL-Förderschulen Spezialwissen vorhalten. Die Kontaktaufnahme ist bewusst einfach gestaltet: Es gibt eine gemeinsame Telefonnummer, Email-Adresse etc., unter der die Ratsuchenden zu allen oben angeführten Bereichen Unterstützung bekommen können. Aktuell werden die Anfragen im Sekretariat angenommen. Anhand einer kurzen Checkliste werden maßgebliche Daten zum Anfragenden (Kontaktdaten und Eckpunkte des angefragten Themas) festgehalten und an das Beratungsteam weitergeleitet. Nach Besprechung der einzelnen Anfragen im wöchentlichen Team nimmt die „passende“ Fachkraft Kontakt zum Anfragenden auf und berät telefonisch oder vereinbart ggf. einen Beratungstermin im LWL-Beratungshaus; zuhause oder auch in der allgemeinen Schule vor Ort. Das LWL-Beratungshaus bietet eine von Förderschule unabhängige, kompetente und inklusiv ausgerichtete Beratung. Die ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Wunsch nach inklusiver Beschulung bei den Ratsuchenden im Mittelpunkt steht. In diesem Fall haben betroffene Eltern häufig Hemmungen, sich an eine Förderschule zu wenden und dort nach Unterstützung in diesem Prozess zu suchen.

Lebensbereich

  • Unterstützung und Dienstleistung

Ansprechpartner/in

Doris Löpmeier

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Warendorfer Straße 25

48133 Münster

Tel.: 0251 591-3393

E-Mail: doris.loepmeier@lwl.org

Bildrechte

Die zur Illustration verwendeten Bilder wurden uns von den jeweiligen Projektverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Dem Projektpartner bleiben alle Urheberrechte vorbehalten.