Aufnahmekriterien

Inklusionsprojekte und kommunale Planungsprozesse sollen dazu beitragen, dass inklusive Gemeinwesen entstehen. Ihr Ziel soll sein, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Damit sie diese Ziele verwirklichen können, müssen die Inklusionsprojekte und kommunalen Planungsprozesse auch tatsächlich inklusiv ausgerichtet sein. Immer wieder kommt es vor, dass Aktivitäten zwar als inklusiv bezeichnet werden, sie aber doch – vielleicht auch ungewollt – dazu beitragen, dass exklusive Strukturen weiterbestehen. Damit im Inklusionskataster NRW Aktivitäten verzeichnet sind, die die Umsetzung von Inklusion zum Ziel haben, wurden für das Inklusionskataster NRW Kriterien entwickelt. Sind diese Kriterien ausreichend berücksichtigt, so wird eine Aktivität, die sich für das Inklusionskataster beworben hat, ins Inklusionskataster NRW aufgenommen. Eine Aktivität wird auch dann ins Inklusionskataster NRW aufgenommen, wenn es in der Aktivität noch Verbesserungspotenziale gibt. Die Kriterien wurden im Forschungsprojekt „Inklusive Gemeinwesen Planen“ erarbeitet. Hier stellen wir Ihnen die Kriterien vor.

 

1. Impuls aus der UN-BRK

Die UN-Behindertenrechtskonvention  behandelt viele Themen, die für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen relevant sind. Inklusive Aktivitäten sollen Themen aus der UN-Behindertenrechtskonvention aufgreifen und sie so ausgestalten, wie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Einige Themen, wie beispielsweise Barrierefreiheit, wurden auch bereits vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert, sodass der Beginn der Aktivitäten auch schon zu einem Termin vor der Ratifizierung liegen kann.

 

2. Inklusive und partizipative Ausrichtung der Aktivitäten

Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention sollen die Aktivitäten dazu beitragen, inklusive Gemeinwesen zu entwickeln. Durch eine besondernde, segregierende Gestaltung von Aktivitäten kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Die Projekte und Planungsprozesse, die sich für das Inklusionskataster NRW bewerben, werden darauf untersucht, inwieweit sie dabei unterstützen, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Sie sollen es darüber hinaus Menschen mit Behinderungen und allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich zu beteiligen.

 

3. Gemeinwesenbezug

Die Aktivitäten sollen die Strukturen nutzen, die im Gemeinwesen bereits vorhanden sind und sie so (um)gestalten, dass sie sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderungen nutzbar werden. Im Gegensatz zu einem besondernden oder integrativen Ansatz soll nicht zunächst der Mensch mit Behinderung „angepasst“ werden, sondern die sozial gestaltete Umwelt soll zugänglich gemacht werden.

 

4. Keine exklusive Aktivität der professionellen Behindertenhilfe

Die Aktivitäten sollen nicht auf den Bereich der Behindertenhilfe begrenzt sein. Vielmehr sollen sie andere Akteur/innen des gesellschaftlichen Lebens mit einbeziehen. Inklusion setzt voraus, dass Behinderung nicht ein exklusives Thema bestimmter Organisationen ist. Projekte für ein inklusives Gemeinwesen können von Organisationen der Behindertenhilfe initiiert werden, sollen aber darauf ausgerichtet sein, das Gemeinwesen zu verändern.

 

5. Nachhaltigkeit

Die Aktivitäten sollen darauf ausgerichtet sein, einen dauerhaften, nachhaltigen Effekt zu erzeugen. Aktivitäten, die nur darauf abzielen, eine bestimmte Aktion durchzuführen, erscheinen wenig geeignet, da das Gemeinwesen auf diese Weise vermutlich nicht inklusiv umgestaltet wird. Letztere werden jedoch dann berücksichtigt, wenn nachhaltige Effekte von ihnen ausgehen oder sie sich verstetigt haben.