Ziele und Handlungsempfehlungen
Besonders deutlich genannte Ziele und Maßnahmen
Am 26.11.15 wurde ein Workshop durchgeführt, der sich der Erarbeitung des Aktionsplanes widmete. Bei diesem Workshop wurde die Arbeit seit Frühjahr 2014 beleuchtet und aufgegriffen und in der Zwischenzeit formulierte Ziele und Maßnahmen festgehalten, um schließlich weitere Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsschritte formulieren zu können. Erstmalig gelang es, der Erstellung des Aktionplanes einen wirksamen Handlungsrahmen, basierend auf der Arbeit aus den ersten anderthalb Jahren Zusammenarbeit der einzelnen Arbeitsgruppen, zu geben. Weitere Informationen unter: http://www.paderborn.de/microsite/inklusion/109010100000153149.php.media/155193/DOKU_PB_WS26112015_endgueltige_Version_ohne_Teilnehmerliste.pdf .
Aus Sicht der Projektverantwortlichen ist die Erstellung eines Aktionsplans von zentraler Bedeutung für den Prozess. Durch den Aktionsplan finden die beschlossenen Arbeitsstrukturen und die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse einen „Rahmen“. Außerdem erhält der Prozess durch den Aktionsplan eine stärkere öffentliche Präsenz, es wird eine Verbindlichkeit im und für den Prozess festgelegt und gleichzeitig kann eine vermehrte Einbindung von Paderborner Bürgerinnen/n erzielt werden. Der Aktionsplan wird nicht als feststehendes Dokument sondern als regelmäßig fortzuschreibender Plan und als Instrument der Überprüfung des Erreichten angesehen.
Klare und überprüfbare Ziele zu formulieren, stellte sich z.B. beim Positionspapier „Wohnen für alle“ des Handlungsfeldes Bauen und Wohnen als herausfordernd heraus. Die Thematik „Wohnen“ nimmt in Paderborn im Hinblick auf freiwerdende Konversionsflächen für viele Menschen eine besondere Rolle ein. So wird hier insbesondere darauf geachtet, dass keine Parallelstrukturen zum bestehenden „Runden Tisch Wohnen“ (Bau- und Planungsbereich) entstehen, sondern vielmehr Querverbindungen hergestellt werden und das Thema Inklusion Berücksichtigung findet.
Durchführung und Überprüfung (Verantwortung)
Die Verantwortlichkeiten wurden für die Durchführung und Überprüfung der Zuständigkeiten bislang noch nicht benannt. Dies soll jedoch mit der Erarbeitung des Aktionsplanes geschehen.
Finanzielle Mittel
Gleiches gilt für die benötigten und zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Soweit es möglich ist, die nötigen Mittel zu bestimmen, wird dies im Rahmen des Aktionsplans erarbeitet.
Bislang stammen die verwendeten Gelder aus dem städtischen Haushalt und aus Fördermitteln z.B. des Landes, durch Projekte. Beispiele hierfür sind Landesmittel aus dem Aktionsplan NRW für die Erstellung des Aktionsplans der Stadt Paderborn. Im November 2015 startete das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) ein neues Modellprojekt zum Thema "Verwaltungsakte in Leichter Sprache“ (https://www.paderborn.de/microsite/inklusion/109010100000154663.php ). Das Projekt wird von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert. Die Stadt hat sich ebenfalls bereit erklärt, die durch den Aktionsplan erforderlichen Maßnahmen entsprechend im Haushalt berücksichtigen. Zudem arbeiten die Projektverantwortlichen kontinuierlich daran, die finanziellen Ressourcen zu erweitern.