Meschede - Steckbrief zum kommunalen Planungsprozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Name der Kommune (Stadt/Gemeinde oder Kreis):

Meschede 

Wie ist es zu dem Planungsprozess in der Kommune gekommen?

Die Vereinbarung der Stadt Meschede mit der BIV entstand in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bürgermeister, der diese Vereinbarung im Stadtrat vertreten hat. Die Vereinbarung wurde einstimmig angenommen. 

Bei wem liegt die Hauptverantwortung für die Organisation des Planungsprozesses?

Behinderten-Interessen-Vertretung Meschede 

Welchen Schwerpunktbereichen widmen sich die Planungsaktivitäten?
  • Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
  • BIV nur beratend tätig, u. a. in Ausschüssen ohne Stimmrecht, bei öffentlichen Bauprojekten in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Verwaltung, keine Partizipation
Welche Gremien und Arbeitsgruppen sind/waren zentral für den Planungsprozess?
  • prozessbezogene Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungs-/Lenkungsgruppe)
  • Ausschuss der Kommune
  • Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung / Selbsthilfe
  • Behinderten-Interessen-Vertretung des Hochsauerlandkreise
Inwiefern werden/wurden die Information und Beteiligung der Bevölkerung im Prozess sichergestellt?

Angebot von Stadtführungen und Presseberichte 

Welche Erfahrungen gibt/gab es mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Prozess?

Menschen mit einer Behinderung nehmen an den monatlichen Sitzungen der BIV teil. Anfragen / Nachfragen erreichen uns telefonisch.

Welche örtlichen Besonderheiten der Kommune haben sich auf die Herangehensweise und Struktur der Planung besonders ausgewirkt?

Aufbau guter Kontakte zur Verwaltung, zu Personen der einzelnen Fachbereiche, zum Bürgermeister, zum Behindertenkoordinater des HSK; Hinweis auf die Vereinbarung: Wir wollen mitwirken bei der Gestaltung einer lebenswerten und barrierefreien Stadt.

Was gelingt in der Kommune hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen (besonders) gut? Was bereitet (besondere) Schwierigkeiten?

Bei Veränderungen von Straßen, Haltestellen, Überwegen und Plätzen werden die Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt; z. B. Blindenleitsystem. Probleme gibt es mit der neuen Landesbauordnung, die die Mitwirkung der BIV doch eingeschränkt hat.

Tipps für Kommunen, die ebenfalls einen Planungsprozess aufnehmen wollen:

Zusammenarbeit mit Menschen, die behindert sind, nie allein vorgehen, immer mit Fachleuten in eigener Sache (also Menschen mit einer Behinderung ) das Gespräch suchen, Kompromissbereitschaft zeigen

Ansprechperson zum Planungsprozess:

Behinderten_interessen-Vertretung Meschede e. V.
Heinz Arenhövel (ehrenamtl. Behindertenbeauftragter des Hochsauerlandkreises)
Am Hohlweg 26, 59872 Meschede

Tel.-Nr.: 0291/4864
E-Mail: fam.arenhoevel@gmx.de

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.meschede.de/biv