Rhein-Sieg-Kreis - Steckbrief zum kommunalen Planungsprozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Name der Kommune (Stadt/Gemeinde oder Kreis):
Rhein-Sieg-Kreis
Wie ist es zu dem Planungsprozess in der Kommune gekommen?
Politischer Beschluss
Bei wem liegt die Hauptverantwortung für die Organisation des Planungsprozesses?
Das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises hat die Federführung. Der Prozess wird durch ein externes Beraterbüro und eine Lenkungsgruppe begleitet. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind Vertreter aus Politik, Verwaltung und Inklusionsfachbeirat.
Welchen Schwerpunktbereichen widmen sich die Planungsaktivitäten?
Zieledefinitionen:
Inklusion im eigenen Haus umsetzen
Inklusives Leben im Rhein-Sieg-Kreis unterstützen
Dialog über Inklusion anstoßen
Themenbereiche:
Erziehung und Bildung (ausgenommen ist das Thema schulische Bildung)
Behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
Wohnen
Kultur, Freizeit und Sport
Gesundheit und Pflege
Mobilität und Barrierefreiheit
Barrierefreie Kommunikation und Information
Welche Gremien und Arbeitsgruppen sind/waren zentral für den Planungsprozess?
- prozessbezogene Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungs-/Lenkungsgruppe)
- verwaltungsinterne Arbeitsgruppen
- Ausschuss der Kommune
- Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung / Selbsthilfe
Inwiefern werden/wurden die Information und Beteiligung der Bevölkerung im Prozess sichergestellt?
Öffentliche Sitzungsprotokolle, Presseberichterstattung, öffentliche Focusveranstaltung
Welche Erfahrungen gibt/gab es mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Prozess?
Der Inklusions-Fachbeirat hat sich mit Unterstützung der Verwaltung aktiv am Prozess beteiligt
Welche örtlichen Besonderheiten der Kommune haben sich auf die Herangehensweise und Struktur der Planung besonders ausgewirkt?
Der Rhein-Sieg-Kreis kann nur Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich umsetzen und hat keinen Einfluss auf die kreisangehörien Kommunen.
Was gelingt in der Kommune hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen (besonders) gut? Was bereitet (besondere) Schwierigkeiten?
Die Federführung beim Sozialamt wird positiv bewertet. Andere Fachbereiche innerhalb der Verwaltung sind unterschiedlich aktiv.
Tipps für Kommunen, die ebenfalls einen Planungsprozess aufnehmen wollen:
Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit Menschen mit Behinderung eröffnet neue Perspektiven.
Ansprechperson zum Planungsprozess:
Rhein-Sieg-Kreis, Sozialamt
Marion Michaelis (Sachbearbeiterin)
Postfach 1551, 53705 Siegburg
Tel.-Nr.: 02241 / 132473
E-Mail: marion.michaelis@rhein-sieg-kreis.de