Rhein-Erft-Kreis - Steckbrief zum kommunalen Planungsprozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Name der Kommune (Stadt/Gemeinde oder Kreis):

Rhein-Erft-Kreis

Wie ist es zu dem Planungsprozess in der Kommune gekommen?

Durch den Kreistag im Jahre 2016

Bei wem liegt die Hauptverantwortung für die Organisation des Planungsprozesses?

Steuerungsgruppe 

Welchen Schwerpunktbereichen widmen sich die Planungsaktivitäten?
  • Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungsdienste für Menschen mit Behinderungen
  • Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen für die Allgemeinheit
  • Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
  • Partizipation und Beteiligungsstrukturen

 

Welche Gremien und Arbeitsgruppen sind/waren zentral für den Planungsprozess?
  • prozessbezogene Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungs-/Lenkungsgruppe)
  • verwaltungsinterne Arbeitsgruppen

 

Inwiefern werden/wurden die Information und Beteiligung der Bevölkerung im Prozess sichergestellt?

Keine Info, da für diese Prozesse die jeweiligen Kommunen verantwortlich sind.

Welche Erfahrungen gibt/gab es mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Prozess?

Positiv, guter Austausch

Welche örtlichen Besonderheiten der Kommune haben sich auf die Herangehensweise und Struktur der Planung besonders ausgewirkt?

Keine, da keine Kommune.

Was gelingt in der Kommune hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen (besonders) gut? Was bereitet (besondere) Schwierigkeiten?

Überörtliche Maßnahmen, z.B. Behindertenfahrdienst.

Tipps für Kommunen, die ebenfalls einen Planungsprozess aufnehmen wollen:

Die Beteiligung von älteren und behinderten Menschen ist unverzichtbar.

Ansprechperson zum Planungsprozess:

Rhein-Erft-Kreis
Hans-Dieter Zörner (Behindertenbeauftragter)
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim

Tel.-Nr.: 02271/83-11125
E-Mail: behindertenbeauftragter@rhein-erft-kreis.de