Oberhausen - Steckbrief zum kommunalen Planungsprozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Name der Kommune (Stadt/Gemeinde oder Kreis):

Oberhausen

Wie ist es zu dem Planungsprozess in der Kommune gekommen?

Auf Grund der UN-BRK wurde im Mai 2011 im Rat der Stadt Oberhausen die Erstellung eines Inklusionsplanes beschlossen. Es gibt bereits drei Zwischenberichte, die nun endgültig in einen Inklusionsplan zusammengefasst werden sollen. Der Inklusionsplan wird spätestens im zweiten Quartal 2020 fertiggestellt sein.

Bei wem liegt die Hauptverantwortung für die Organisation des Planungsprozesses?

Die Sammlung der Themen für den Inklusionsplan liegt bei einer extra für den Selbigen gegründete "Projektgruppe Inklusion", sowie den Beiträgen aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung. Die Federführung zur Verfassung des Planes liegt im Bereich Chancengleichheit der Stadt Oberhausen im Themenfeld Inklusion. Ansprechpartner dort ist Florian Bendorf.

Welchen Schwerpunktbereichen widmen sich die Planungsaktivitäten?

Die Planungen bestehen für alle Bereiche, die der städtischen Verwaltung obliegen

Welche Gremien und Arbeitsgruppen sind/waren zentral für den Planungsprozess?
  • prozessbezogene Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungs-/Lenkungsgruppe)
  • Ausschuss der Kommune
  • Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung / Selbsthilfe

 

Inwiefern werden/wurden die Information und Beteiligung der Bevölkerung im Prozess sichergestellt?

Die Ideen und Informationen der Bevölkerung wurden als Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft formuliert und an die entsprechenden Bereiche der Stadtverwaltung, inklusive eines Evaluationsbogens, weitergegeben. Durch den beiliegenden Evaluationsbogen wird zudem sichergestellt, dass die erstellten Maßnahmen nicht in Vergessenheit geraten und bearbeitet werden.

Welche Erfahrungen gibt/gab es mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Prozess?

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an diesem Prozess ist unabdingbar. Man selbst kann nicht vollständig die Perspektive eines betroffenen einnehmen. So werden von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung oft unbeabsichtigt Barrieren übersehen. Man kann die Barrieren aber nur abbauen, wen sie klar und deutlich aufgezeigt wurden.

Welche örtlichen Besonderheiten der Kommune haben sich auf die Herangehensweise und Struktur der Planung besonders ausgewirkt?

Durch den starken strukturellen und demographischen Wandel im Ruhrgebiet, muss auch in Oberhausen ein besonderes Merkmal auf spezielle Themen, wie beispielsweise Behinderung durch Alter, gelegt werden.

Was gelingt in der Kommune hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen (besonders) gut? Was bereitet (besondere) Schwierigkeiten?

Die UN-BRK und die dadurch resultierenden gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten, so dass man sagen kann, dass es im Bereich Bauen und Wohnen bereits erhebliche Fortschritte zu verzeichnen gibt was barrierefreie Gebäude angeht.
Auch die Jungend- und Familienförderung unter Berücksichtigung der Freizeitgestaltung für alle Menschen entwickelt sich gut.
Leider ist es sehr schwierig private Unternehmen zu motivieren, auch an die Barrierefreiheit und die Inklusion zu denken, so dass viele Bereiche des öffentlichen Lebens, die nicht unter der Federführung der Kommune liegen, weiterhin nicht inklusiv sind.

Tipps für Kommunen, die ebenfalls einen Planungsprozess aufnehmen wollen:

Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Faktoren für einen gelungenen Inklusionsplan. Die breite Masse der Bevölkerung muss hinter der Vorstellung einer inklusiven Gesellschaft stehen.

Ansprechperson zum Planungsprozess:

Stadt Oberhausen
Florian Bendorf  (Themenfeld Inklusion)
Schwartzstraße 73, 46035 Oberhausen

Tel.-Nr.: 0208 8252691
E-Mail: Florian.Bendorf@Oberhausen.de