Soest - Steckbrief zum kommunalen Planungsprozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Name der Kommune (Stadt/Gemeinde oder Kreis):

Kreis Soest

Wie ist es zu dem Planungsprozess in der Kommune gekommen?

2014: Antrag der Selbsthilfe einen Aktionsplan zu erstellen

30.10.2014: Auftrag des Kreistages an die Kreisverwaltung Soest, einen Aktionsplan zu fertigen
Es erfolgte die Aufstellung und Durchführung des Aktionsplans entsprechend § 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest vom 20.12.2017. Der Aktionsplan ist Teil des "Zukunftskonzepts" des Kreises Soest.

31.10.2019: Der Aktionsplan wird durch den Kreistag auf den Weg gebracht.

Bei wem liegt die Hauptverantwortung für die Organisation des Planungsprozesses?

Lenkungsgruppe (vom Kreistag beauftragt):

  • Leitung: (ehrenamtlicher) Behindertenbeauftragter des Kreises Soest
  • Moderation: Büro des Behindertenbeauftragten des Kreises Soest

Weiterhin setzt sich die Lenkungsgruppe aus folgenden Vertretern/Vertreterinnen zusammen:

  • der Verbände der Selbsthilfe im Kreis Soest
  • der politischen Parteien, die der Kreistag per Beschluss entsandt hat
  • der Kommunen, durch die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten entsandte Bürgermeister - der Verwaltung
Welchen Schwerpunktbereichen widmen sich die Planungsaktivitäten?
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
  • Zugänglichkeit (Barrierefreie Bauplanung, Barrierefreie Kommunikation)
  • Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Wohnen, Wohnraum)
  • Persönliche Mobilität
  • Bildung
  • Gesundheit
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz (Soziale Dienste und öffentlicher Sozialraum)
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport
Welche Gremien und Arbeitsgruppen sind/waren zentral für den Planungsprozess?
  • prozessbezogene Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungs-/Lenkungsgruppe)
  • verwaltungsinterne Arbeitsgruppen
  • Ausschuss der Kommune
  • Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung / Selbsthilfe
Inwiefern werden/wurden die Information und Beteiligung der Bevölkerung im Prozess sichergestellt?
  • Internetseite www.kreis-soest.de/aktionsplan
  • Presseaufruf, Anregungen für den Aktionsplan einzubringen
  • ständige Pressearbeit, um die Bevölkerung zu informieren
Welche Erfahrungen gibt/gab es mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Prozess?

Sie sind die Experten für den Bereich "Behinderungen". Sie wissen, in welchen Lebensbereichen bereits eine gute Integration stattgefunden hat und in welchen Bereichen Verbesserungen notwendig sind. Die aktiven Menschen mit Behinderungen sind oft in vielen Gremien eingebunden, daher ist ihre Zeit begrenzt.

Welche örtlichen Besonderheiten der Kommune haben sich auf die Herangehensweise und Struktur der Planung besonders ausgewirkt?

Ländlicher Flächenkreis

Was gelingt in der Kommune hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen (besonders) gut? Was bereitet (besondere) Schwierigkeiten?

Bei den Teilnehmenden liegt ein ehrliches Interesse vor, das Thema voran zu bringen. Man merkt, dass das Thema allen am Herzen liegt.

Schwierigkeiten: Personelle und finanzielle Ressourcen.

Tipps für Kommunen, die ebenfalls einen Planungsprozess aufnehmen wollen:

Klare Strukturen.

Erst mal mit kleinen Aktionen beginnen, die leicht realisierbar sind.

Ansprechperson zum Planungsprozess:

Kreis Soest, Abteilung Gesundheit
Daniela Heimann
Büro des (ehrenamtlichen) Behindertenbeauftragten
Hoher Weg 1-3

Tel.-Nr.: 0292130-3053 oder 0151 28321792
E-Mail: daniela.heimann@kreis-soest.de

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.kreis-soest.de/aktionsplan