Verwaltung für alle
Kurzdarstellung der Aktivität
Das Projekt „Verwaltung für alle“ dient der Sensibilisierung und Qualifizierung kommunaler Verwaltungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Personengruppen, deren Artikulations- und Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt sind. Es prüft inwieweit der Ansatz der Inklusion im alltäglichen Handeln und in Entscheidungsprozessen der Verwaltung Berücksichtigung finden kann. Mit einer barrierefreien Ausrichtung wird der Anspruch der Verwaltung unterstützt, der Vorbildfunktion einer öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.
Das Projekt „Verwaltung für alle“ wurde in Olpe in der Kreisverwaltung und in der Stadt Wetter (Ruhr) erprobt. Exemplarisch für diese Projektdarstellung dienen die Ergebnisse der Kreisverwaltung Olpe.
Lebensbereich
- öffentlicher Raum
- Unterstützung
- kommunale Planung
Einwohnerzahl
~140000
Zuordnung zu Dimensionen
- Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
- Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Dienste des öffentlichen Lebens (Mainstreaming)
- Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Idee der Inklusion
Ausschlaggebender Impuls
Es handelt sich hier um ein Projekt des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen. Die Arbeiten wurden im Forschungsschwerpunkt ‚Örtliche Teilhabeplanung‘ durchgeführt. Ziel war es, im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsansatzes örtliche Strategien zur Verwirklichung inklusiver Gemeinwesen zu erarbeiten und ihre Implementation wissenschaftlich zu begleiten. In diesem Sinne verstand sich dieses Projekt als Element eines breiter angelegten Konzeptes für örtliche Teilhabeplanungsprozesse, das sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) orientiert. In dem hier entwickelten Konzept ging es darum, zu prüfen, inwieweit der Ansatz der Inklusion im alltäglichen Handeln und in Entscheidungsprozessen der Verwaltung des Kreises Olpe Berücksichtigung finden kann. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Leistungen der Verwaltungen nutzen können, wie alle anderen auch. So sind Verwaltungsstellen zukünftig dazu angehalten, sich in Richtung einer inklusionsorientierten Verwaltung weiterzuentwickeln.
Ziele des Projekts
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Leistungen der Verwaltungen genauso nutzen können, wie Menschen ohne Beeinträchtigungen auch. Die Entwicklung einer inklusiven Kultur in der Verwaltung bedeutet nicht Bevorzugung, sondern Sensibilität gegenüber Diskriminierungsrisiken, denen Menschen mit Behinderungen in erhöhtem Maße ausgesetzt sind (Art. 8 UN-BRK). Dies kann sich beispielsweise in einer bestimmten proaktiv-empathischen Haltung gegenüber einem/r Ratsuchenden mit einer Beeinträchtigung ausdrücken, etwa in einem ‚Mitdenken’, wie trotz einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ein eigenständiger Behördengang ermöglicht werden kann oder gegebenenfalls, wie Alternativen aussehen könnten, die nicht diskriminierend sind.
Die barrierefreie Ausrichtung des Verwaltungsgebäudes entspricht Art. 9 UN-BRK (Zugänglichkeit). Verwaltungen gehören zu öffentlichen Einrichtungen – Einrichtungen für die Allgemeinheit. Demzufolge wird mit dieser Projektidee auch dem Art. 30 UN-BRK Rechnung getragen.
Rechtlicher Rahmen
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) NRW
- Kommunales Planwerk (Aktionsplan, Teilhabeplan)
- UN-Behindertenrechtskonvention
Maßnahmen
Das Projekt setzte sich aus fünf Bestandteilen zusammen:
• Fragebogen für Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen und zur Ermittlung von Veränderungsbedarf
• Verwaltungsbegehung durch Menschen mit Behinderungen und einzelnen Mitarbeiter/innen der Verwaltung
• Ein- oder mehrtägige Impulsveranstaltungen als Auftakt zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer inklusionsorientierten Verwaltung
• Eine Projektgruppe zur Ausarbeitung der Handlungsempfehlungen
• Beschlussfassung über Handlungsempfehlungen und Information aller Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Um vorliegende Barrieren und Handlungsbedarfe in der kommunaler Verwaltungspraxis ermitteln zu können, wurden vor diesem Hintergrund zwei unterschiedlich angelegte Erhebungen konzipiert und durchgeführt: Die erste Erhebung war eine Online-Befragung, die zweite Erhebung bestand aus mehreren ‚Erkundungen‘ in der Kreisverwaltung.
Die Maßnahmen beziehen sich auf Art. 8 und 9 der UN-BRK.
Beteiligte und Netzwerke
Durchgeführt wurde das Projekt mit externer Moderation durch das ZPE der Universität Siegen und intern begleitet und gesteuert von dem Behindertenbeauftragten und dem Fachbereichsleiter für Jugend, Gesundheit und Soziales des Kreises Olpe. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter/innen themenrelevanter Ämter und Organisationseinheiten der Kreisverwaltung, sowie Vertreter/innen örtlicher Behindertenselbsthilfeorganisationen.
Die federführende Verantwortung trugen der Behindertenbeauftragte und der Fachbereichsleiter für Jugend, Gesundheit und Soziales des Kreises Olpe (Moderation durchs ZPE).
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen haben als Experten in eigener Sache bei der Durchführung und bei der Nachbereitung mitgewirkt. Akquiriert wurden sie aus den Reihen der Selbsthilfeorganisationen.
Finanzierung und Ausstattung
Im Kreis Olpe wurden in den vergangenen Jahren bereits wichtige Schritte unternommen, um in der Verwaltung und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden inklusives Denken zu fördern, Barrieren bei Bauvorhaben oder im öffentlichen Personennahverkehr systematisch zu analysieren und zu überwinden. Gleiches gilt für die wirksame Organisation der Selbsthilfe im Kreis Olpe. An diese bereits vorhandenen Schritte der Kreisverwaltung konnte das Projekt anknüpfen.
Projektablauf und zeitliche Rahmung
Das Projekt wurde 2011 – 2012 von der ZPE-Arbeitsgruppe „Örtliche Teilhabeplanung“ und unter der Leitung von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann und Dr. Johannes Schädler in der Kreisverwaltung Olpe durchgeführt. Anfang Oktober 2011 fand die erste halbtägige Impulsveranstaltung in der Kreisverwaltung Olpe statt, in der gleichzeitig der Fragebogen vorgestellt wurde. Im Anschluss an die Impulsveranstaltung fand die internet-gestützte schriftliche Befragung statt, die erste Informationen zur Situation innerhalb der Verwaltung liefern und ggf. einen konkreten Handlungsbedarf aufzeigen sollte. Die Ergebnisse der Befragungen wurden im Rahmen einer zweiten öffentlichen Veranstaltung, Anfang Dezember 2011, in der Kreisverwaltung Olpe vorgestellt. Auf Beschluss der Fachgebietsleiterkonferenz der Kreisverwaltung Olpe anschließend eine Arbeitsgruppe „Inklusionsorientierte Verwaltung“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Kreisverwaltung zu erarbeiten. Die Empfehlungen stützten sich auf die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen und Erkundungsgänge zur Barrierefreiheit der Kreisverwaltung Olpe und wurden der Verwaltungsspitze zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Inklusive Ausrichtung des Projektes und Gemeinwesenbezug
Was den Umgang mit der Vielfalt betrifft, beabsichtigt das Projekt die Partizipation von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. So konnten für die Erkundungsgänge Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gewonnen werden. Das Projekt zielt insgesamt darauf ab, dass ein Verständnis für die Bedarfslage von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen entwickelt wird. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt öffentliche Einrichtungen und Dienste nutzen können. Barrierefrei ausgerichtete Verwaltungen ermöglichen Menschen mit und ohne Behinderungen eine gleichgestellte Nutzung verwaltungsbezogener Dienstleistungen. Jede verwaltungsbezogene Dienstleistung und die damit verbundenen Tätigkeiten sollen eigenständig zu erledigen sein.
Nachhaltigkeit
Sowohl die Sensibilisierungs- als auch die möglichen baulichen Maßnahmen sind von vornherein auf Nachhaltigkeit angelegt. Zudem wurden die Maßnahmen bzw. die erarbeiteten Handlungsempfehlungen für eine inklusionsorientierte Verwaltung allen Mitarbeiter/innen schriftlich zur Verfügung gestellt. Des Weiteren legt das Projekt fest, wie die erarbeiteten Handlungsempfehlungen weiter fortgeschrieben und ihre Realisierung im Sinne eines Monitoring-Verfahrens sichergestellt werden kann.
Der Aufwand variiert je nach vorhandener Voraussetzung. Was die Sensibilisierungs- und bewusstseinsbildenden Maßnahmen anbelangt, ist die Übertragung des Projekts mit geringem Aufwand einzustufen. Die Erkundungsgänge können mit wenig Aufwand initiiert werden. Hierzu sollten Kontakte mit den vorhandenen Selbsthilfegruppen geknüpft werden. Auch eine erste IST-Stand Analyse kann leicht realisiert werden, in dem beispielsweise eine Veranstaltung am Vormittag mit allen Mitarbeitern angeboten werden kann, in der der erste Handlungsbedarf erfragt werden kann.
Gesamteinschätzung
Das Handlungskonzept „Verwaltung für alle“ setzt an den individuellen Entwicklungsstand einer Verwaltungsorganisation an. Es hilft einzuschätzen, inwieweit der Ansatz der Inklusion im alltäglichen Handeln, im äußeren Setting und in Entscheidungsprozessen der kommunalen Verwaltung Berücksichtigung finden kann. Sowohl mögliche neue als auch bisher unternommene Schritte in Richtung Barrierefreiheit können weiterentwickelt und optimiert werden. Durch Impulsveranstaltungen können Verwaltungsmitarbeiter/innen erste Kenntnisse zum Themenbereich ‚Inklusion’, ‚Behinderung’ und der UN-BRK gewinnen. Eine Befragung der Mitarbeiter/innen liefert Informationen zur Bestandsaufnahme selbst und gleichzeitig konkrete Informationen zu spezifischen Problemfeldern. Besonders anschaulich und mit geringem Aufwand verbunden, sind die Erkundungsgänge, bei denen Barrieren sichtbarer werden. Die Erkundungen eignen sich insbesondere dafür, die Partizipation von Betroffenen in solchen Prozessen zu gewährleisten. Zudem kann mit Hilfe der Begehungen der Zielsetzung der angestrebten Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen der entsprechenden Verwaltung erheblich näher gekommen werden. Mitarbeiter- /innen können persönlich erfahren, welche Schwierigkeiten sich ergeben und wo ein konkreter bzw. weiterer Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird durch die gemeinsame Begehung und die direkte Interaktion „vor Ort“ der Perspektivenwechsel, der gemeinsame Erfahrungsaustausch, aber auch die alltagsnahe Auseinandersetzung mit den Problemen der Barrierefreiheit gefördert. Mit einer barrierefreien Ausrichtung wird letztlich der Anspruch der Verwaltung unterstützt, der Vorbildfunktion einer öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.
Einschätzung der Projektverantwortlichen
Der Fragebogen wurde an einigen Stellen als zu redundant kritisiert. Die Ergebnisse brachten laut Rückmeldung der Mitarbeiter nur wenig neues Wissen zu Tage. Eine offen gestaltete Veranstaltung würde sich hier ggf. eher eignen, um einen ersten Handlungsbedarf festzustellen. Des Weiteren wird hierdurch auch ein Austausch mit den Mitarbeitern ermöglicht.
Bezugnehmend auf die Durchführung und das Erhebungsinstrument der Erkundungsprotokolle ist anzumerken, dass diese erst nach den Nachbesprechungen gemeinsam durchgesprochen und ausgefüllt wurden, da erst in diesen hinreichend Zeit und Raum war.
Jedoch erscheint dieser Rahmen für das Ausfüllen nicht als sinnvoll, da häufig alle anwesend waren und ein Exemplar des Protokolls beanspruchten. Dies könnte womöglich die Teilnehmer/innen gegenseitig beeinflusst haben. Zudem ist das Erkundungsprotokoll nicht für Mitarbeiter/innen der Verwaltung geeignet. Das Protokoll hat die Absicht die subjektive Perspektive der Experten in eigener Sache zu erheben.
Festzustellen war, dass die Nachgespräche dem gegenseitigen Austausch dienten und dem Entwickeln erster Lösungsstrategien. Das Treffen von Mitarbeitern und Betroffenen konnte zur Aufklärung erster Unklarheiten dienen.
Bei den Begehungen sollte darauf geachtet werden, dass das Interaktions-Setting nicht mit zu vielen Personen besetzt ist. Dies könnte schnell dazu führen, dass sich Mitarbeiter der Verwaltung einer Prüfungssituation gegenüber stehen sehen. Im Idealfall können Begehungen zu zweit durchgeführt werden (ggf. auch in Tandem). In einem Tandem kann sich die dritte Person eher zurückhalten, aus einer entfernteren Perspektive die Situation beobachten und das Nachgespräch moderieren und gestalteten.
Um die Durchführung und die Erhebungsinstrumente zukünftig zu optimieren, muss zwischen den unterschiedlich ausgeprägten Behinderungsformen stärker unterschieden werden (z.B. Sehbeeinträchtigung – Blind; Hörbeeinträchtigung – Gehörlos). Es empfiehlt sich daher auch, noch weitere Erkundungen durchzuführen. Zudem könnte das Konzept der Begehung erweitert werden. Es wäre beispielsweise auch denkbar, dass in der entstehenden Projektgruppe Tandems gebildet werden, die jeweils das Kreishaus allgemein und umfassend begehen. Damit wäre die Partizipation von Menschen mit Behinderungen weiterhin gewährleistet, die als ‚Experten in eigener Sache’ mitwirken und die dazu beitragen können die Verwaltungsgebäude barriereärmer zu gestalten. Andererseits trägt die erweiterte Begehung zu Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter bei. In einem solchen Rahmen, wäre es vermutlich besser ins Gespräch zu kommen, da sich nicht nur auf eine Dienstleistung beschränken würde.
Bei den stattgefundenen Begehungen war deutlich festzustellen, dass die Tatsache, dass sich die Gruppenmitglieder unbekannt waren, dazu beigetragen hat, dass die Kommunikation anfangs schwer fiel. Dazu kommt, dass einige nicht genau wussten und sich unsicher waren, wie auf Menschen mit Behinderung zuzugehen ist.
Diese trägt auch zur Vermutung bei, dass es vielleicht sinnvoller wäre, ein gemeinsames Treffen vor der Begehung zu veranstalten, welches zur Vorbereitung und zum Kennenlernen dient.
Mit der Vorgehensweise der Begehung konnten exemplarisch Stärken und Schwächen aufgezeigt werden, die zu einer Sensibilisierung bei den Mitarbeitern gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen beitrugen.
Durch die gemeinsame Begehung war es möglich, dass subjektive Erleben der Betroffenen während der Begehung zu erfassen. Der/Die Verwaltungsmitarbeiter/in erhielt dadurch einen persönlichen Eindruck von den Schwierigkeiten, die sich für Betroffene mit einer Beeinträchtigung stellen, wenn sie eine verwaltungsbezogene Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus erhielten Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Begehungen die Möglichkeit, aktiv ihre Einschätzungen, Empfindungen, Veränderungsvorschläge in Bezug auf die dort vorzufindenden Gegebenheiten und Schwierigkeiten zu artikulieren.
Bezüglich der Projektgruppe zur Ausarbeitung der Handlungsempfehlungen ist es zu empfehlen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus Mitarbeiter/innen verschiedener Verwaltungsbereiche, sowie aus Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bestehen, die aus den Reihen der Selbsthilfeorganisationen akquiriert werden können.
Es ist davon auszugehen, dass für die Erarbeitung des Papiers drei Sitzungen der Arbeitsgruppe erforderlich sind.
Abschließend ist zu erwähnen, dass die Begehung auf die größte Resonanz gestoßen ist und sich insbesondere dafür eignet, die Partizipation von Betroffenen in solchen Prozessen zu gewährleisten. Zudem konnte mit Hilfe der Begehungen der Zielsetzung der angestrebten Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung Olpe sehr viel näher gekommen werden. Mitarbeiter/innen konnten persönlich erfahren, welche Schwierigkeiten sich ergaben und wo ein konkreter Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wurde durch die gemeinsame Begehung und die direkte Interaktion "vor Ort" der Perspektivenwechsel, der gemeinsame Erfahrungsaustausch, aber auch die alltagsnahe Auseinandersetzung mit den Problemen der Barrierefreiheit gefördert.
Während der Projektzeit bzw. nach Beendigung des Projektes hat ein Zuständigkeitswechsel stattgefunden. Ein Zuständigkeitswechsel ist immer mit der Einarbeitung in neue Sachverhalte verbunden und ist daher als Schwierigkeit anzusehen. Das Projekt und die sich daraus ergebenden Aufgaben werden nun von der neuen Behindertenbeauftragten der Kreisverwaltung begleitet. Nach ihrer Einschätzung war die Beschlussfassung zu konkreten Handlungsempfehlungen sehr zähfließend.
Wenn es um konkrete Umsetzungen geht, kommt immer wieder der wirtschaftliche Faktor ins Spiel. Es wurde immer wieder danach gefragt, welche Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind. Die Schwierigkeit sieht die Behindertenbeauftragte heute darin, dass im Verlauf des Projektes andere Personen ins Spiel kamen, die das Projekt nicht durchgehend begleitet haben.
Sie selbst hat zusätzlich noch eine Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beteiligung von Mobile Dortmund durchgeführt. Hier ging es vor allem darum, die UN-Behindertenrechtskonvention über Multiplikatoren in die einzelnen Fachdienste zu tragen. Die Projektverantwortlichen bzw. die Verwaltung hat auch die Kommunikationshilfeverordnung und das Thema „Leichte Sprache“ ins Bewusstsein gerückt. Sie haben auch verstärkt um Verständnis für Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen geworben. Inwieweit dann eine Weitergabe in den Fachdiensten erfolgt ist, konnte nicht nachprüft werden.
Es ist geplant, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über bestimmte Dinge zu informieren, wie über ausleihbare Induktionsanlage, Kommunikationshilfeverordnung usw. Die Gefahr besteht allerdings immer darin, dass dem nicht genügend nachgegangen wird und bei einer Zuständigkeit „hängen bleibt“.
Viele der Handlungsempfehlungen bezogen sich auf bauliche Barrieren, die aktuell größtenteils noch unverändert sind. Allerdings ist derzeit eine größere Umbaumaßnahme geplant. Es sollen dann viele Gebäudeteile erschlossen werden, die mit Hilfe von Aufzügen erreichbar gemacht werden sollen.
Die Behindertenbeauftragte empfiehlt insbesondere eine konstante Arbeitsgruppe bei solchen Projekten zu bilden, die auf die Umsetzung der Handlungsempfehlungen achtet. Diese Empfehlung stellt einen guten Hinweis dar, da nicht von vorhandenen Methodenkenntnissen ausgegangen werden kann und somit eine Einarbeitungsphase notwendig wird. In diesem Kontext macht die Behindertenbeauftragte auch deutlich, dass sie selbst zunächst in die Arbeitsweise von Projektaufträgen hineingewachsen ist und dies nicht vorausgesetzt werden kann.
allgemeine Informationen und Materialien
Im Rahmen des Projekts "Inklusionsorientierte Verwaltung" wurde ein Film gedreht. Dieser enthält einzelne Szenen zu den getätigten Verwaltungsgängen (Erkundungen) und soll Interessierten eine mögliche Herangehensweise veranschaulichen.
Diesen sowie den Ergebnisbericht als auch weitere Materialien finden Sie unter:
https://www.uni-siegen.de/zpe/forschungsnetzwerke/teilhabeplanung/materialien_inklusive_verwaltung.html?lang=de, zuletzt geprüft am 30.03.15.
oder unter www.uni-siegen.de/zpe/forschungsnetzwerke/teilhabeplanung/inklusiveverwaltung, zuletzt geprüft am 30.03.15.
Zudem entstand aus diesem Projekt eine Arbeitshilfe für Verwaltungsstellen, die als Leitfaden und Handreichung dazu beitragen soll, dass kommunale Verwaltungen sich den Herausforderungen einer „Verwaltung für alle im inklusiven Gemeinwesen“ und den damit verbundenen Aufgaben noch kompetenter stellen können.
Konieczny, Eva et al. (2012): Verwaltung für alle – Arbeitshilfe zur inklusionsorientierten Entwicklung kommunaler Verwaltungsstellen. Siegen: ZPE-Schriftenreihe Nr. 25.
Ansprechpartner/in
Petra Lütticke
Behindertenbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
Telefon: 02761 81 332
E-Mail: p.luetticke@kreis-olpe.de
Web: www.kreis-olpe.de



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