Agentur Barrierefrei NRW

Kurzdarstellung der Aktivität

Die Agentur Barrierefrei NRW zielt darauf ab, Barrierefreiheit sowohl im persönlichen als auch im öffentlichen Bereich herzustellen. Hierfür sollen bürgerfreundliche, praktikable und kostengünstige Lösungen realisiert und andere Personen und Initiativen bei der Umsetzung von barrierefreier Gestaltung unterstützt werden. Auf diese Weise möchte die Agentur die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen verbessern. Sie fördert fünf verschiedene Bereiche. Diese sind:

  1. Partizipation und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen:
  • Sie beteiligt die Gremien der Behindertenselbsthilfe an der Entwicklung von Kriterienkatalogen zur Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen.
  • Sie führt inklusiv gestaltete Gebäudeerhebungen durch.
  • Sie organisiert gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenselbsthilfe Veranstaltungen. In den Veranstaltungen schult und sensibilisiert sie die (Fach)Öffentlichkeit in Bezug auf das Thema Barrierefreiheit.
  1. Bewusstseinsbildung der Gesellschaft:
  • Sie richtet barrierefreie Veranstaltungen aus.
  • Sie führt Schulungen und Seminare durch, die Verantwortliche sensibilisieren sollen.
  1. Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur:
  • Sie bietet ein breit gefächertes Beratungs-, und Informationsangebot zu Fragen der Umsetzung von Barrierefreiheit und zum Einsatz assistiver Technologien an.
  • Sie betreibt aktive Vernetzung mit weiteren Akteuren im Feld.
  1. Mitwirkung bei der Inklusiven Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen für die Allgemeinheit:
  • Sie beteiligt sich an fallbezogenen Beratungsmaßnahmen zum Einsatz assistiver Technologien.
  • Sie berät öffentliche Einrichtungen auf der Kommunal- und auf der Landesebene.
  1. Beteiligung an der Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungsdienste:
  • Sie fördert die Übersetzung von Informationsangeboten öffentlicher Stellen in Leichte bzw. leicht verständliche Sprache.
  • Sie unterstützt landesweit die Wohnberatungsstellen sowie die kommunalen und institutionellen Pflegeberatungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung durch Beratungsangebote im Aufgabenbereich assistive Technologie.

Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Betreuungspersonen, Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Entscheidungsträger/innen in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft sowie weitere Multiplikatoren aus der Arbeit mit älteren und beeinträchtigten Menschen in Nordrhein-Westfalen gehören zu den Zielgruppen des Projektes. Die Agentur Barrierefrei NRW ist seit Juli 2017 in fünf Sachgebiete aufgeteilt. Diese sind:

  1. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:

Das Sachgebiet „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum” beinhaltet den ergänzenden Arbeitsschwerpunkt „Bestandserhebung und Signet NRW“. Dieser Arbeitsschwerpunkt führt Erhebungen der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen in NRW durch. Ehrenamtliche Aktive aus den Ortsgruppen der Behinderten-Selbsthilfe, der Behinderten- oder Seniorenbeiräte in den Kommunen, Studierende aus den Bereichen Architektur, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und aus artverwandten Disziplinen, Behindertenbeauftragte, Inklusionsbeauftragte sowie weitere interessierte Mitarbeiter/innen in der kommunalen Verwaltung und interessierte Bürgerinnen und Bürger erheben die Daten. Die „Bestandserhebung und Signet NRW“ soll die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen umfassend nach einem landesweit einheitlichen Verfahren erfassen. Die Erhebungen beruhen auf einem Konzept, dass in enger Kooperation und Abstimmung mit Mitgliedern der Behinderten-Selbsthilfe, der Sozialverbände und dem NRW-Sozialministerium (MAGS, früher MAIS) erstellt wurde.

  1. Barrierefreier Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

Nach dem 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll im Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit in dem Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreicht werden. Für die Aufstellung der Nahverkehrspläne ist eine umfassende Beteiligung und diskriminierungsfreie Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen rechtsverbindlich gefordert. Die Agentur Barrierefrei NRW berät und informiert Planer/innen und andere am Planungsverfahren beteiligte Personen in erster Linie aus den Verbänden und Organisationen der Menschen mit Behinderungen.

  1. Barrierefreie Informationstechnik und barrierefreie Dokumente:

Die Agentur Barrierefrei NRW berät die Landesregierung, die Kommunen und Kreise in NRW zum Thema „Barrierefreie Informationstechnik bzw. barrierefreie Dokumente“, um deren Verbreitung in NRW voranzubringen. Zum Angebot der Agentur gehören Fachvorträge und Informationsveranstaltungen bei Behörden, Kommunen und anderen Einrichtungen. Darüber hinaus werden Informationen auch über das Web-Portal zur Verfügung gestellt. Weiterhin bietet die Agentur individuelle Beratung an. Ergänzend zu den Informations- und Beratungsangeboten über barrierefreie Informationstechnik, bietet die Agentur Barrierefrei NRW auch kostenfreie, bedarfsorientierte Einzelfallberatungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu Fragen der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie Hard- und Software Lösungen an. Dieser Service für Bürgerinnen und Bürger aus NRW beinhaltet die Computerbedienung, die Kommunikation und Telekommunikation, die Intelligente Haustechnik und das Ambient Assisted Living (AAL).

  1. Leichte Sprache:

Die Agentur Barrierefrei NRW berät die Landesregierung, die Kommunen und Kreise, die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in Nordrhein-Westfalen zum Thema Leichte Sprache.  

  1. Assistive Technologie zur individuellen Unterstützung:

Das Angebot der Agentur Barrierefrei NRW umfasst verschiedene Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen zum Thema "Barrierefreiheit und Nutzung assistiver Technologie" für Privatpersonen, Institutionen und Hersteller/innen von technischen Hilfen. Die Dienstleistungen sind:

  1. Für Privatpersonen:
  • Beratung zum Aufzeigen von technischen Lösungsansätzen und zur Herstellung von Barrierefreiheit im privaten Raum.
  • Möglichkeiten zur Selbsterprobung verschiedener technischen Hilfen.
  • Unterstützung bei der Versorgung mit technischen Hilfen.
  1. Für Institutionen:
  • Informationsveranstaltungen und Unterstützung bei Veranstaltungen vor Ort zu Fragen der Nutzung von technischen Hilfen und der Barrierefreiheit im privaten Raum.
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Richtlinien und Arbeitshilfen (z.B. Checklisten) zum Thema "Barrierefreiheit bzw. Technische Hilfen".
  1. Für Hersteller/innen von technischen Hilfen:
  • Organisation von Produktpräsentationen.
  • Unterstützung bei Ideenfindungs- und Produktverbesserungsprozessen.
  • Ermittlung von Nutzerbedarfen und Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen und DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung).

Zur Unterstützung dieser Dienstleistungen unterhält die Agentur Barrierefrei NRW eine umfassende Hilfsmittelausstellung.

Das Projekt ist durch die vernetzte Zusammenarbeit mit den fünf Kompetenzzentren „Selbstbestimmt Leben in NRW“ überregional in die Maßnahmen zur Umsetzung des Landesaktionsplans „NRW inklusiv“ eingebunden. Es ist auch regional in den Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises in unterschiedlichen Gremien aktiv. Darüber hinaus verfügt die Agentur Barrierefrei NRW auch auf nationaler und internationaler Ebene über Vernetzungspartner/innen, die mit ähnlichen Zielsetzungen im Arbeitsfeld der Barrierefreiheit aktiv sind.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt. Das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein ist Träger der Agentur Barrierefrei NRW.

Die Projektziele sind langfristig und auf Nachhaltigkeit angelegt, was eine kontinuierliche Fortschreibung der Maßnahmen und Aktivitäten erfordert. Vertreterinnen und Vertreter des Sozialministeriums, des Landesbehindertenrates und die Leitung der Agentur (Dipl. Ing. Wolfgang Schmitz) steuern das Projekt. Der Betrieb der Agentur Barrierefrei NRW ist seit 2016 im Inklusionsstärkungsgesetz verankert.

Durch die Arbeit in verschiedenen Bereichen fördert das Projekt zahlreiche Artikel der UN-BRK. So zum Beispiel die Bewusstseinsbildung der Gesellschaft(Artikel 8 der UN-BRK), durch Selbsterfahrungsangebote und die Herstellung von Barrierefreiheit im persönlichen wie im öffentlichen Bereich (Artikel 9 der UN-BRK). Somit trägt die Agentur Barrierefrei NRW dazu bei, die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (Artikel 30 der UN-BRK) zu ermöglichen und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern.

Lebensbereich

  • Öffentlicher Raum
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Kommunikation und Interaktion

Allgemeine Informationen und Materialien

Internetseite der Agentur Barrierefrei NRW: http://www.ab-nrw.de (zuletzt geprüft am 07.08.2018)

Informationen zur Bestandsaufnahme NRW: http://www.ab-nrw.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=191&Itemid=242 (zuletzt geprüft am 07.08.2018) und http://informierbar.de/ (zuletzt geprüft am 07.08.2018)

Ansprechpartner/in

Leitung Agentur Barrierefrei NRW

c/o Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB)

der Evangelischen Stiftung Volmarstein

Dipl. Ing. Wolfgang Schmitz

Grundschötteler Str. 40

58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 9681-31

E-Mail: ab-nrw@ftb-esv.de

 

Bildrechte

Die zur Illustration verwendeten Bilder wurden uns von den jeweiligen Projektverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Dem Projektpartner bleiben alle Urheberrechte vorbehalten.