Planung inklusiver Gemeinwesen

Kommunen können sich bei der Umsetzung der UN-BRK an dem Leitbegriff des inklusiven Gemeinwesens orientieren. Inklusion in den Kommunen umzusetzen, diese Aufgabe erfordert nachhaltige Veränderungsprozesse, die zunächst geplant werden müssen. Wie kann Inklusion geplant werden? Was beinhaltet eine inklusionsorientierte kommunale Behindertenpolitik? Im Rahmen des Forschungsprojektes “Inklusive Gemeinwesen planen” konnten zum Thema Planung einige Erkenntnisse gewonnen werden (vgl. Rohrmann et al. 2014; Rohrmann,   Schädler   et   al.   2014), die im Folgenden kurz zusammengefasst werden.

Herausforderungen

Ein inklusives Gemeinwesen entwickelt sich nicht von selbst. Die Umsetzung von Inklusion erfordert nachhaltige - teils strukturelle - Veränderungen. Es müssen u.a. Mechanismen der Ausgrenzung und verschiedene Teilhabebarrieren überwunden werden. Daher sind Prozesse zur Planung und Schaffung eines inklusiven Gemeinwesens komplex; sie verändern sich stetig und müssen interaktiv gestaltet werden. Die Herausforderung für kommunale Akteur/innen besteht darin, die Planung systematisch anzugehen und zu verstetigen. Planung ist hier als ein politischer Prozess zu sehen. Es handelt sich allerdings nicht um eine neue Fachplanung, die nur Expert/inn/en aus der Verwaltung, die Behindertenhilfe oder ‚Inklusionsfachleute’ betrifft. Sie betrifft unterschiedlichste Akteur/innen und Bereiche, die zusammen zu bringen sind, um in einen Austausch zu kommen. Das sind beispielsweise Mitarbeiter/innen aus Politik und Verwaltung, Rehaträger/innen, Leistungsanbieter/innen und Bürger/innen.  Dabei müssen Konflikte gelöst, unterschiedliche Interessen zusammengebracht und verschiedene Anforderungen bewältigt werden. Hier muss auch auf mögliche Unsicherheiten reagiert und die kommunalen Ausgangsbedingungen (z.B. Ressourcen, Kapazitäten, Strukturen, kommunalspezifische Entwicklungspfade usw.) berücksichtigt werden. Das Zusammenwirken der Akteure/innen ist für einen erfolgreichen Veränderungsprozess maßgebend.

Die Kommune ist gefordert!

Die Planung ist als ein partizipativer und lernorientierter Prozess unter politischer Federführung der Kommunen anzusehen. Erforderlich ist u.a. eine übergreifende Gesamtplanung. Die feste Verankerung des  Themas  Inklusion in  der  Gesamtplanung versteht sich dabei von selbst. Diese sollte verschiedene Aspekte beinhalten, beispielsweise 

 

  • die Kooperation  verschiedener  Akteur/innen  im  Gemeinwesen

  • eine eindeutige Klärung und  Festlegung  von  Zuständigkeiten

  • die Einbeziehung  aller  Beteiligten,  insbesondere  der Menschen  mit  Behinderungen,  an  allen  Prozessen und 

  • eine  inklusionsorientierte Weiterentwicklung von sozialen Rechten und Hilfesystemen.

Inklusionsorientierte kommunale Behindertenpolitik sollte sich an den konkreten Lebenslagen, den Bedürfnissen und dem sozialen Umfeld ausrichten, in dem sich das Alltagsleben abspielt. Wichtig ist die Selbsthilfe und eine möglichst wohnortnahe  und  offene  Angebotsstruktur zu berücksichtigen. Zudem müssen Partizipationsmöglichkeiten gestärkt werden.

Es braucht Beförderer als Antriebsmotoren, die Inklusion und die Idee des inklusiven Gemeinwesens in der Kommune vorantreiben. Die vor Ort relevanten Akteur/innen machen sich gemeinsam auf den Weg, um die Ziele eines inklusiven Gemeinwesens zu verwirklichen. Dabei sind die spezifischen örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Hier sind alle gefragt, sowohl die Behörden und Verwaltungen, die Rehaträger/innen und Krankenkassen, Wirtschaftsunternehmen, Politik und die Bürger/innen. Nur so kann es gelingen, dass alle Belange hinreichend berücksichtigt werden und es nicht länger mehr zu Fehlplanungen oder Ausgrenzungen kommt.

Wurde ein solcher Prozess erst einmal in Gang gesetzt, muss die weitere Umsetzung koordiniert und an  den  Leitlinien  der  UN-BRK  orientiert werden.  Es bedarf der Federführung durch die Kommunen: Der politische Wille,  der Beschluss  und  die  Bereitstellung der notwendigen  Ressourcen.

Handlungsempfehlungen zur Planung

Es liegen bereits einige Konzepte  und  Arbeitshilfen vor,  die  es  ermöglichen,  der  Planung  inklusiver  Gemeinwesen näher  zu  kommen. Genannt  werden kann hier    beispielsweise    die    Arbeitshilfe    zur    Planung    inklusiver Gemeinwesen  und   der   Abschlussbericht zum Forschungsprojekt “Inklusive Gemeinwesen planen”, in dessen Rahmen diese Arbeitshilfe entwickelt werden konnte. Auch der Abschlussbericht zum Forschungsprojekt:     “Weiterentwicklung     des     inklusiven Gemeinwesens im Rhein-Sieg-Kreis” bietet zahlreiche Handlungsempfehlungen. In  diesen Berichten finden Sie weiterführende Informationen zum Thema. Die vollständigen Literaturangaben und weitere Empfehlungen für Fachliteratur finden Sie hier.

Literaturverweise:

Rohrmann, A. / Schädler, J. / Kempf, M. / Konieczny, E. / Windisch, M. (2014): Inklusive Gemeinwesen Planen – Abschlussbericht. ZPE-Schriftenreihe Nr. 36. Online verfügbar unter https://www.uni-siegen.de/zpe/projekte/inklusivegemeinwesen/inkluplan-abschlussbericht_februar_2014_ii.pdf, zuletzt geprüft am 20.01.2020. 

Rohrmann, A. / Schädler, J. / Kempf, M. / Konieczny, E. / Windisch, M. (2014): Inklusive Gemeinwesen Planen Eine Arbeitshilfe, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2014. Online verfügbar unter https://www.uni-siegen.de/zpe/projekte/inklusivegemeinwesen/inklusive_gemeinwesen_planen_final.pdf, zuletzt geprüft am 20.01.2020.

Weber,  Erik/ Lavorano,  Stefano/ Knöß,  David Cyril (2015): Entwicklung und  Gestaltung inklusiver    Gemeinwesen. Erfordernisse,    Handlungsmöglichkeiten    und   Grenzen. Abschlussbericht zum    Forschungsprojekt:    Weiterentwicklung     des     inklusiven Gemeinwesens im Rhein-Sieg-Kreis. Köln/Darmstadt.

Prozesszirkel zur Planung inklusiver Gemeinwesen (detaillierte Beschreibung in der Arbeitshilfe: Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes; Kempf, Matthias; Konieczny, Eva; Windisch, Marcus (2014): Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. S. 47ff.)