Bedeutung inklusiver Gemeinwesen

Im Kern umfasst ein inklusives Gemeinwesen einen politischen Handlungsauftrag, mit dem Kommunen partizipative und koordinierende Prozesse in Gang setzen und das Ziel der Inklusion aller im Sinne der vollen Einbeziehung und gleichberechtigten Teilhabe im Gemeinwesen verfolgen (vgl. Schädler 2009: 22; Schädler/Rohrmann et al. 2008: 345 ff.).

Dieser programmatische und strategiefähige Begriff des inklusiven Gemeinwesen steht dafür, Bedingungen im örtlichen Gemeinwesen zu schaffen, die es (beeinträchtigten) Menschen ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt in den üblichen gesellschaftlichen Institutionen des Lebenslaufs zu entwickeln. Wesentlich für die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens ist die planerische Herangehensweise an diese Herausforderung auf lokaler und kommunaler Ebene dar (s.a. Rubrik Planung).

Die besondere Bedeutung der lokalen Ebene

Kommunen sollten als politische Institutionen stark gemacht werden. Vor Ort spielt sich alles ab. Hier können Konflikte ausgetragen werden, zugleich finden sich hier aber auch Ansätze zur Überwindung von Benachteiligung und Ausgrenzung. Die örtlichen Akteure teilen einen sozialen Raum, wodurch sie Gemeinsamkeiten haben bzw. wodurch sich individuelle Interessen verbinden. Gemeinsame / allgemein öffentliche Interessen beziehen sich beispielsweise auf eine saubere Umwelt oder eine lebenswerte Stadt. Auch die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens bezieht sich auf solche gemeinsamen Interessen. Jeder kann auf soziale Unterstützung in jeder Lebensphase, auf die barrierefreie Zugänglichkeit der Dienste und Einrichtungen in seinem Lebensumfeld und auf eine nicht nur auf Leistungsfähigkeit gründende Anerkennung angewiesen sein. Die Kommune ist, als die soziale und politische Ebene, den Bürger/innen am nächsten. Auch vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge und kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 GG ist ihr eine besondere Bedeutung zuzumessen. Hinzu kommt der aus Art. 4 UN-BRK abzuleitende eigenständige Gestaltungsauftrag und die damit verbundenen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen bedeutsam sind. Der Staat / Bund kann letztlich nur den Rahmen geben, was die konkrete (Aus-)gestaltung der lokalen Infrastruktur anbelangt, muss dies vor Ort stattfinden, gemeinsam ausgehandelt und gemeinsame Lösungen gefunden werden.