Miteinander leben e.V. (Biographie begleitende Unterstützung)
Miteinander leben – einander erleben
Derzeit existieren immer noch sehr wenige außerschulische Freizeit-, Bildungs- und Beratungsangebote, die auf das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen abzielen. Häufig bestehen zu wenige Berührungspunkte oder es gibt gar Berührungsängste und Hemmungen, die inklusiven Begegnungen aber auch einem gemeinsamen Aufwachsen entgegenstehen. Ein Miteinander und ein selbstverständlicher Umgang mit Verschiedenheit von Anfang an wird oftmals durch sogenannte „Isolationskarrieren“ und eingeschränkte Sozialisationserfahrungen von Menschen mit Behinderungen erschwert. Die Biographie aller, so auch die von Menschen mit Behinderungen, sollte sich entlang regulärer Institutionen des Lebenslaufs – ohne Benachteiligung – entwickeln. Aus der Perspektive des Lebenslaufs und in Anbetracht der erschwerten Sozialisations- und Lebensbedingungen geraten insbesondere Übergänge in den Blick (von der Kindertageseinrichtung in die Schule, Übergänge zwischen verschiedenen Wohnformen im Lebenslauf usw.), die mit besonderen Herausforderungen verbunden sind. Zum Beispiel gibt es u.a. zu wenig barrierefreien Wohnraum, was ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde im Sinne von Artikel 19 der UN-BRK erschwert.
Der Verein Miteinander leben e.V. in Köln unterstützt mit seinen unterschiedlichen Einrichtungen und Angeboten Biographie begleitend das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Zu den Dienstleistungsangeboten zählen u.a.: die inklusive Kindertagesstätte, ein Jugendhaus und Wohn- und Freizeitprojekte für Erwachsene mit und ohne Behinderungen. Miteinander leben e.V. ist aus einer Initiative von Eltern hervorgegangen. Status heute ist der eines gemeinnützigen Vereins.
Der Verein leistet damit einen Beitrag zum selbstbestimmten Wohnen mitten in der Gemeinde – im herkömmlichen Wohnumfeld – im Sinne von, bereits genanntem, Artikel 19 der UN-BRK (unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft). Er möchte Barrieren im Sinne von Artikel 9 der UN-BRK (Zugänglichkeit) abbauen. Auch die Teilhabe an Freizeit- und Ferienangebote wird gemäß Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) der UN-BRK ermöglicht. Die Verwirklichung von Inklusion bereits im Kleinkindalter durch Bildungsangebote und Kindertagesbetreuung aber auch insgesamt die Gestaltung von Übergängen der Lebensabschnitte greift Artikel 24 der UN-BRK (Bildung) auf.
Lebensbereich
Unterstützung
Bildung
Freizeit
Wohnen
Ausschlaggebender Impuls
Der Verein miteinander leben e.V. wurde 1965 von Eltern mit körper- und mehrfachbehinderten Kindern und dem Kinderarzt Dr. Harald von Zimmermann im Kölner Süden gegründet.
Es gab in den sechziger Jahren keine oder kaum physiotherapeutische Angebote für Kinder mit Körperbehinderung. Der Kinderarzt Dr. Harald von Zimmermann und Eltern betroffener Kinder gründeten eine Krankengymnastische Ambulanz und etwas später einen Sonderkindergarten „Kinder mit Behinderung“ (1972) in der Ulmenallee 51 in Köln-Sürth. Als im Jahr 1975 viele Kinder mit Behinderungen die KITA verließen, hatte der Verein die Idee: dass Menschen mit Behinderungen Menschen ohne Behinderungen einladen. Die frei werdenden Plätze wurden mit Kindern ohne Behinderung belegt, um damit integrativ zu werden. Dies war die Geburtsstunde der Integration in den KITAs. Die KITA der Projektverantwortlichen ist eine der ersten Stunde.
Die Idee der Integration wurde mit diesem Schritt realisiert und eine entsprechende Betriebserlaubnis mit der Stadt Köln und dem LVR gefördert, die eine Gruppengröße von 15 Kindern, davon 5 Kindern mit Behinderung vor sah. D.h. dass in den Folgejahren die Kinder entsprechend aufgenommen wurden. Da die integrative Kita ein Erfolgsmodell war, stellte sich bei den Eltern und den Vereinsmitgliedern die Frage, wie Integration weiter gehen könnte. Eine Überlegung war die schulische Integration, die zu dieser Zeit aber noch schwer umzusetzen war. Daher konzentrierten man sich auf den Freizeitbereich und gründete das Jugendhaus Sürth, usw. Letztlich stellte sich – Biographie begleitend – immer die Frage: Was heißt Integration und Inklusion in dieser Lebensphase?
Mit dem Aufbau von Biographie begleitenden Dienstleistungsangeboten soll jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert werden und die Möglichkeit erhalten, in vollem Umfang am Leben in der Gemeinschaft teil zu haben. Die Ideen der Inklusion, der Teilhabe und Selbstbestimmung sollen im Sozialraum verwirklicht werden.
Ziele des Projekts
Die Projektverantwortlichen möchten einen Beitrag zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft leisten. Ihr selbstformuliertes Ziel uns ihre Maxime lauten: „Alle können überall teilhaben – und niemand wird aufgrund seiner Behinderung ausgeschlossen. [...] Wir halten es für wesentlich, dass Inklusion bereits im Kleinkindalter beginnt.“ Ziel aller Angebote besteht darin, das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an und bis ins Erwachsenenalter zu fördern, durch inklusive Begegnungsmöglichkeiten im Wohn-, Bildungs- oder Freizeitbereich.
Zielsetzungen, die angestrebt werden, sind zusammengefasst:
Aufhebung von Trennungen / Absonderungen durch gemeinsames Leben in den Einrichtungen und in der Nachbarschaft
sBeseitigung von Barrieren – sowohl räumlich in den Einrichtungen von Miteinander leben e.V. und durch Initiativen im Stadtteil (Bordsteinabsenkungen, Zebrastreifen etc.). Wenn Bedarfe entstehen oder die Projektverantwortlichen sie ermitteln, wird sich für eine Veränderung eingesetzt. Der Zebrastreifen auf dem Weg zum Jugendhaus ist ein Beispiel. Dies gilt auch hinsichtlich Barrieren in den Köpfen – Förderung des selbstverständlichen Umgangs miteinander im Alltag.
Gleichberechtigte Teilhabe an vielen Angeboten des Gemeinwesens - Das heißt, in den Bereichen, die zurzeit noch verschlossen sind, bemühen sich die Projektverantwortlichen um Kooperationen (z.B. Tagesstruktur für Senioren, Sportvereine, …). Die Tagesstruktur für Senioren (siehe auch die Rubrik Maßnahmen) ist ein Zukunftsprojekt des Vereins. Eine Kooperation mit Sportvereinen oder Tanzschulen findet immer wieder statt.
Übertragung von Verantwortung und Stärkung der Selbstständigkeit in Wohngemeinschaften. - Daraus resultiert, dass immer wieder auch Menschen mit höherem Hilfebedarf ins Ambulant Betreute Wohnen wechseln. So baut der Verein zurzeit ein Appartementhaus für acht Menschen mit Behinderungen. Da das Angebot an individuellem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen so begrenzt ist, ist dieses kleine Appartementhaus nur für diesen Personenkreis vorgesehen. Allerdings liegt das Haus in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen ein- und Zweifamilienhäusern – also eingebettet in den Sozialraum. Auch die stationären Wohngemeinschaften sind eingebettet in den Sozialraum – Parterrewohnungen in Mehrfamilienhäusern. Hierdurch soll das normale nachbarschaftliche Leben gefördert werden und stattfinden.
Insgesamt die Verbesserung der Beziehungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen.
Die Zielsetzung lehnt sich insbesondere an Artikel 19 (unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) an. Menschen mit Behinderungen können frei entscheiden, in welcher Wohnform wo und mit welcher Unterstützung sie leben möchten (s. Artikel 19, Abs. a). Durch den Aufbau an Kooperationen zu Angeboten des Gemeinwesens erhalten sie gleichzeitig Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten (s. Artikel 19, Abs. b), aber auch zu kulturellen Angeboten - Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten (Artikel 30 UN-BRK, Abs. 1c; Abs. 5, insbesondere Abs. d und e – es geht um die gleichberechtigte Teilhabe mit anderen). Durch das gemeinsame Aufwachsen / die Bildungsangebote und insgesamt durch den Zugang zu diesen wird Artikel 24 der UN-BRK (Bildung) Rechnung getragen. Insbesondere in Art. 24, Abs. 2 heißt es: Menschen mit Behinderungen [sollen] gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Die Maßnahmen hinsichtlich der Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und –barrieren werden insbesondere in Artikel 9 Abs. 1 (Zugänglichkeit) in der UN-BRK aufgegriffen.
Rechtlicher Rahmen
Wichtige rechtliche Grundlagen der Dienstleistungsangebote sind die UN-BRK, das Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe) und das SGB XII (Sozialhilfe – Eingliederungshilfe). Von Relevanz sind ebenso die Ziel- und Rahmenvereinbarungen der Landschaftsverbände mit der Leistungserbringerseite, die fachlichen Empfehlungen von Verbänden der Behindertenhilfe und die Konzepte und Qualitätsvorgaben des eigenen Dienstes oder der eigenen Dienststelle.
Auch wenn es nicht immer entsprechende vertragliche Regelungen gibt, spielen diese Vorgaben selbstverständlich eine Rolle.
Maßnahmen
Einrichtungen und Dienstleistungsangebote von Miteinander leben e.V. im Überblick:
Familienzentrum
Seit 2009 ist miteinander leben e.V., die Inklusive Kindertagesstätte auch als Familienzentrum vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannt. Eingebettet in das soziale Umfeld und durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen bietet es Familien ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot an. Hierzu zählt u.a. auch die Begleitung von Familien mit beeinträchtigten oder chronisch kranken Kindern.
Eltern-Kind-Gruppen (Babys und Kleinkinder) und Spiel-Gruppen (für Kinder im Alter von 2-3 Jahren)
Die Spiel und Eltern-Kind-Gruppen von null bis drei Jahren sollen einen Treffpunkt, eine Begegnungsmöglichkeit und einen Austausch ermöglichen. Die Gruppengröße der Eltern-Kind-Gruppen liegt bei max. 10 Kindern mit Müttern/Vätern. In die jeweiligen Gruppen sollen möglichst drei Kinder mit Beeinträchtigung aufgenommen werden. Die Eltern-Kind-Gruppen finden einmal pro Woche für 1,5 Stunden statt.
Die Spielgruppen finden für Kinder ab zwei Jahren ohne Begleitung der Eltern statt. Sie werden zwei bzw. drei Mal pro Woche für drei Stunden angeboten. Eine Spielgruppe besteht aus elf Kindern, davon haben zwei bis drei Kinder eine Behinderung.
Inklusive Kindertagesstätte – Zusammen spielen und lernen in der „KITA miteinander leben“ (für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren)
Die „miteinander leben e.V. – Inklusive Kindertagesstätte“ befindet sich im Kölner Süden, direkt am Sürther Marktplatz und war 1975 der erste integrative Kindergarten in NRW mit dem Modell der gemeinsamen Erziehung. Es gibt in der KITA drei Gruppen. Ein Drittel der Kinder hat eine Beeinträchtigung oder Entwicklungsverzögerungen.
Jugendhaus Sürth (für Kinder im Alter von 6-18 Jahren)
Das Jugendhaus bietet von dienstags bis sonntags ein Ferien- und Freizeitprogramm für alle Kinder und Jugendlichen von sechs bis 18 Jahren an. Es werden kleine Gruppen mit Gleichaltrigen gebildet. Neben den alters- und interessenbezogenen Gruppen gibt es auch den Offenen Betrieb, in dem die Kinder und Jugendlichen sich begegnen. Ein Drittel der Teilnehmenden hat eine Beeinträchtigung.
In den Ferien werden als besondere Programmangebote Stadtranderholungen und eine Ferienfahrt angeboten.
Wochenendfahrten, Feste und Feiern, Familienfrühstücke, Aktionstage etc. runden das vielseitige Angebot ab.
OFT: Offener Freizeit-Treff für Erwachsene
Mit dem Offenen Freizeit-Treff (OFT) wird die Möglichkeit geboten, aktiv zu sein, Freunde zu treffen und das Leben vielfältig zu genießen. Der Leitsatz dieses Angebots lautet: „Raus aus der Isolation – und rein ins Vergnügen“. Hier treffen sich die Bewohner/innen der Wohnprojekte von Miteinander leben e.V. und andere Erwachsene mit Behinderungen im Jugendhaus Sürth. Es ist eine Begegnungsmöglichkeit, an der überwiegend Menschen mit Behinderungen teilnehmen. Geplant ist es aber, dass hiervon auch Menschen ohne Behinderungen noch mehr angesprochen werden und teilnehmen, sodass immer mehr Berührungspunkte / ein Miteinander entstehen und Berührungsängste abgebaut werden können. In kleineren Gruppen finden Kontakte im Sozialraum statt (Männer- bzw. Frauenstammtisch, Diskobesuche,…). Vernetzungen mit anderen regulären Freizeitangeboten finden auch hier statt und sind immer wieder geplant.
Außerdem bietet der OFT Angebote, die außerhalb des Jugendhauses stattfinden.
Beispielsweise trifft sich der Männerstammtisch in einem Lokal
in der Südstadt, der Frauentreff geht shoppen, ins Kino oder macht z.B. eine Bootsfahrt – Angebote, die dem Gedanken der Inklusion folgen.
Wohnprojekte: Wohnen, nach Bedarf
Miteinander leben e.V. bietet für erwachsene Menschen mit Behinderungen neben einem stationären Leben in Wohngemeinschaften in Mehrfamilienhäusern die Möglichkeit, alleine in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft zu leben. Ziel ist es, ein selbstständiges und möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und die dazu notwendige Unterstützung zu geben. Auch die stationären Wohnprojekte umfassen kleine Wohngemeinschaften in regulären Mehrfamilienhäusern. Ebenso geht es auch hier um die Wahrung der Privats- und Intimsphäre (z.B. individuelle Essens- und Schlafenszeiten).
Alle Wohnungen innerhalb der Wohnprojekte befinden sich in einem gemischten Wohnumfeld in herkömmlichen Mehrfamilienhäusern.
Den Anstoß für das Appartementhaus (auf dem ehemaligen Gelände der Kita in der Ulmenallee) in der Ulmenallee gaben Betroffene selbst. Einige wollten gerne aus den WGs ausziehen und alleine und damit noch individueller in Appartements wohnen – mit der notwendigen ambulanten Unterstützung durch Pflegediente, Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens, Assistenzdienste und anderer Hilfen. Da es in Köln und besonders im Kölner Süden kaum barrierefreie Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues gibt, hat der Verein die Initiative ergriffen und dieses Projekt geplant.
Ein weiterer Baustein in diesem Zusammenhang ist das Kooperationsprojekt „Gut Leben in NRW“ des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen e.V.. Hier kooperiert Miteinander leben e.V. mit dem inklusiv wohnen Köln e.V. (http://inklusiv-wohnen-koeln.de/>http://inklusiv-wohnen-koeln.de/). Das Projekt umfasst ein Konzept des inklusiven Wohnens von u.a. Studenten und Menschen mit Behinderungen. Der Verein „inklusiv wohnen Köln e.V.“ plant ein Mehrfamilienhaus in dem Menschen mit Behinderungen, Studierende, Senior/inn/en und andere in einer inklusiven Wohngemeinschaft bzw. Hausgemeinschaft wohnen. Der Verein Miteinander leben e.V. begleitet und berät dieses Vorhaben.
Die Zielsetzung des Projektes Gut Leben in NRW ist es, Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zu entwickeln.
Alle Dienstleistungsangebote des Vereins sind miteinander vernetzt.
Es gibt ein weiteres Projekt bzw. Teilschritt, den der Verein initiierte und der über die bisher genannten Dienstleistungsangebote hinausgeht.
Ausgehend von den Wohngemeinschaften wurden Sozialraumerkundungen durchgeführt mit dem Ziel, Barrieren im Stadtteil aufzudecken. Diese können sowohl baulicher, als auch sprachlicher Natur sein (Stufen und Schwellen, zu enge Türen, aber auch Schilder in zu kleiner Schrift etc.). Es sollte auch vermerkt werden, was für Geschäfte fehlen, welche kulturellen Angebote es gibt und welche gewünscht sind. Ein wichtiges Thema war ebenso eine Begegnungsmöglichkeit für Bürger/innen. Zentrale Fragen hierbei waren: Wo kann es einen Stadtteiltreff geben, in dem Vereine sich treffen, oder in dem kleine kulturelle Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Behinderungen stattfinden können?
Der Verein strebt weitere Handlungsperspektiven an und möchte weitere Themen aufgreifen, wie:
Konzipierung und Verwirklichung einer Tagesstruktur für Menschen mit und ohne Behinderungen im Rentenalter. Die ersten Bewohner/innen gehen in Rente und es stellt sich die Frage, wie sie ihre Tage verbringen. Hier überlegen die Projektverantwortlichen – in Kooperation mit Senioreneinrichtungen – Konzepte, die eine sinnvolle Tagesgestaltung und Betreuung beinhalten und die finanzierbar sind
Weiterentwicklung der Jugendfreizeiteinrichtung zu einer Sozialraumimmobilie, die offen ist für kulturelle Veranstaltungen, Vereine, … oder Aufbau einer solchen Begegnungsmöglichkeit für das Gemeinwesen
Entwicklung eines Konzeptes „Kinderzentren für Inklusion“, um die therapeutische Versorgung der Kinder mit Behinderungen in Regeleinrichtungen / Kindertagesstätten zu gewährleisten – als Konsequenz der reduzierten Förderung durch den LVR.
Es gibt keine Prioritäten hinsichtlich der Ergreifung von Maßnahmen; die Begründung der Maßnahmen liegt in der Notwendigkeit: der LVR zieht sich aus der Finanzierung der Therapeut/inn/en in den KITAS zurück; die Tagesstruktur steht an, weil immer mehr Bewohner/innen in Rente gehen (können); der Sozialtreff mit kulturellem Angebot wäre eine Bereicherung für den Stadtteil und trägt zu einer inklusiven Stadtteilkultur bei.
or − Konzeption eines multioptionalen Arbeitsraums
In Kooperation mit der Designfirma Fa. Lehmann & Schmedding GbR wurde im Herbst 2011 innerhalb von 3 Monaten eine multioptionale Inneneinrichtung für den Schulungsraum geplant und umgesetzt. Die Arbeitsumgebung sollte modern und gemütlich sein, sich aber gleichzeitig den Bedürfnissen der Nutzer/innen mit und ohne Behinderung anpassen lassen. So entstand ganz nebenbei ein Produkt, das mittlerweile unter dem Namen „Mo“ vermarktet und in einer Behindertenwerkstatt produziert wird – ein höhenverstellbarer Tisch auf Rollen.
Mit dem PIKSL-Labor im Düsseldorfer Stadtteil Flingern ist ein Ort entstanden, an welchem Informationstechnik zur Verfügung steht, an dem gemeinsam deren Nutzung erlernt wird und an dem ihre Weiterentwicklung sowie Optimierung geplant werden kann.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten besteht hier die Möglichkeit, als „PIKSL-Laborant/in“ sowohl mit unterschiedlichen Geräten (PCs, Tablets und Spielekonsolen) als auch mit verschiedenen Systemen und Programmen (z.B. unterschiedlichen Betriebssystemen) zu experimentieren. So kann jede/r das Passende für sich finden. Das PIKSL-Labor dient als Begegnungsraum für Menschen mit und ohne Behinderung. Es steht offen für Studierende und Forscher/innen verschiedener Fachrichtungen oder interessierte Anwohner/innen. Hier bieten die PIKSL-Laborant/inn/en auch Computer-Kurse für alle interessierten Bürger/innen (insbesondere Senior/inn/en) an und geben ihr Wissen weiter.
Erlebniswelt Museum
Mittlerweile kommt Technik auch bei kulturellen Angeboten immer häufiger zum Einsatz, beispielsweise in Form von Audioguides für Museen. In einem Kooperationsprojekt mit der Folkwang Universität der Künste und der Designerin Antonia Eggeling entstand ein Audioguide System. Da jeder seinen ganz eigenen Zugang zur Kunst findet, wurden Audioguides mit unterschiedlichen Informationen zum gleichen Kunstwerk entwickelt. Als Erkennungszeichen sind die unterschiedlichen Audioguides mit verschieden farbigen Schals versehen. Auf diese Weise erkennen Besucher des Museums schnell, wenn jemand neben Ihnen andere Informationen bekommt und es wird ein Austausch unter den Besuchern gefördert. Die Inhalte wurden gemeinsam durch Menschen mit Lernschwierigkeiten in einem transdisziplinären Prozess erarbeitet. Das Projekt lief über 6 Monate.
VASA („virtual assistant avatar“)
In Kooperation mit der Universität Bielefeld und den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel wurde innerhalb von zwölf Monaten der virtuelle Assistent „Billie“ entwickelt. „Billie“ ist eine interaktive Software und kann für den/die Nutzer/in Aufgaben übernehmen, zum Beispiel die Zeitung vorlesen oder an Medikamente oder Termine erinnern und so den Alltag erleichtern.
Bildzeichensprache
Auch wer nicht lesen und schreiben kann, soll trotzdem eine Möglichkeit bekommen, sich schriftlich zu äußern. Dazu werden Bilder mit Wörtern verknüpft. Möchte man nun ein längeres zusammengesetztes Wort formulieren, können die entsprechenden Bilder zu einem Wort zusammengesetzt werden. Des Weiteren hat das Programm eine Vorlesefunktion, damit der/die Nutzer/in überprüfen kann, ob das Programm verstanden hat, was ausgedrückt werden sollte. Entstanden ist das Programm in Kooperation mit der Fachhochschule Düsseldorf. Das Projekt läuft über 12 Monate.
Contentmanagement System
Ein Contentmanagement System dient dem/der Nutzer/in zum Erstellen von Internetseiten und – Designs. Um diese Möglichkeit auch Menschen mit Lernschwierigkeiten zu eröffnen, entstand in Kooperation mit der Fachhochschule Düsseldorf in einem einjährigen Projekt ein spezielles Contentmanagement System, das ohne Wörter ausschließlich über Piktogramme zu bedienen ist. Es ermöglicht die beliebige Anpassung von graphischen Oberflächen.
„Mobile“
„Mobile“ ist ein Navigationssystem basierend auf einem Smartphone, das in Kooperation mit den Bielefelder Verkehrsbetrieben, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie entstanden ist. Anders als gängige Navigationssysteme berücksichtigt „Mobile“ bei der Routenplanung auch Aspekte der Barrierefreiheit und macht beispielsweise auf Hochbahnsteige, Rolltreppen oder Aufzüge aufmerksam.
Automatenstudie
Nicht nur die Internetnutzung ist durch erhöhte Komplexität erschwert, auch alltägliche Erledigungen wie das Kaufen eines Bahn-Tickets oder das Geld abheben am Automaten können durch komplizierte Benutzeroberflächen der Geräte behindert werden. Die Automatenstudie, die in Kooperation mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg über 3 Monate lief, nutzt die Beratung von Menschen mit Behinderung als „Barriere-Expertinnen/en“, um die Bedienung von Automaten nachhaltig einfacher zu gestalten.
Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Gemeinsam mit der bpb sind mittlerweile eine Vielzahl von Veröffentlichungen rund um das Thema digitale Teilhabe und Medienkompetenz entstanden. Hierbei handelt es sich u. a. um Erklärfilme und Leitfäden in einfacher Sprache zum Umgang mit sozialen Netzwerken. (http://www.bpb.de/lernen/projekte/inklusiv-politisch-bilden/227434/10-erklaerfilme-unterstuetzung-zur-vermittlung-schwieriger-inhaltsteile).
Alle Maßnahmen folgen im Wesentlichen Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie auf eine erhöhte Zugänglichkeit zu digitalen Medien und die damit verbundenen Vorteile zielen. Des Weiteren knüpfen die Kooperationsprojekte auch an Artikel 8 UN-BRK (Bewusstseinsbildung) an, da sie Menschen mit und ohne Behinderung in Kontakt bringen und diese partnerschaftlich und auf Augenhöhe an den Projekten arbeiten können. Damit ist ein wichtiger Anstoß zur Sensibilisierung für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung, deren Beitrag für die Gesellschaft und letztlich der Abbau defizitorientierter Vorurteile gegeben. Auf der anderen Seite wird den Expert/inn/en für die IKT-Entwicklung aufgezeigt, welche Barrieren sie (unbewusst) für Menschen mit Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen (z.B. durch die komplizierte Gestaltung von Benutzeroberflächen) aufbauen.
Mit den Projekten „VASA“ (dem virtuellen Assistenten „Billie“), „Mobile“ und der Automatenstudie wird im Sinne von Artikel 20 UN-BRK die Persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in den Blick genommen und unterstützt.
Dem Artikel 21 UN-BRK (freie Meinungsäußerung) wird sich über die Projekte „Bildzeichensprache“ und dem Contentmanagement System genähert, denn sie geben Menschen, die nicht lesen und schreiben können, die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern und ihre Gedanken öffentlich (etwa auf einer selbst erstellten Internetseite) zu verbreiten.
Das „PIKSL-Labor“ stellt ebenfalls eine solche Informations- und Bildungsmöglichkeit dar und entspricht damit Artikel 24 der UN-BRK (Recht auf Bildung).
Auch die Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 30 UN-BRK) kann durch die entsprechende Technik unterstützt werden, wie die Audioguides des Projektes „Erlebniswelt Museum“ zeigen.
Beteiligte und Netzwerke
Die federführende Verantwortung trägt der Vorstand – und die Geschäftsführung von Miteinander leben e.V.
Im Vorstand selbst sind Eltern von betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vertreten. Betroffene selbst sind zur Zeit nicht vertreten. Eine Beteiligung ist hier im Prozess vorgesehen: in der Kita wird Partizipation entsprechend der Konzeption praktiziert; im Jugendbereich finden regelmäßig Treffen zur Programmplanung statt, ebenso im Bereich des OFT; im Wohnbereich steht die Selbstbestimmung ebenfalls sehr weit oben. So planen die Bewohner/innen nicht nur ihre Mahlzeiten, sondern auch das Freizeitprogramm. Eine Mitsprache erfolgt darüber hinaus bei Einstellungen und Anschaffungen.
Es bestehen Kooperationsstrukturen mit:
der Initiative „WiSü – Willkommen in Sürth“ (http://wisue.de)
Lebenshilfe Ortsvereinigung Rodenkirchen e.V. (http://www.lebenshilfe-rodenkirchen.de/)
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen e.V. (http://www.lvkm-nrw.de)
Verein inklusiv wohnen Köln e.V. (http://inklusiv-wohnen-koeln.de)
Offene Schule Köln OSK (http://www.offene-schule-koeln.de)
Dorfgemeinschaft Sürth e.V. (http://www.suerth.de)
Diakonie Michaelshoven (www.diakonie-michaelshoven.de)
Hinsichtlich einer Einbindung in regionale und überregionale Planungsstrukturen bestehen Kooperationen im Rahmen der AGOT (Arbeitsgemeinschaften Offener Türen; Facharbeitskreise mit den Paritäten im Bereich Wohnen, Jugend und Kindertagesstätte).
Finanzierung und Ausstattung
Die Eltern-Kind- und Spielgruppen und der Offene Freizeittreff erhalten keine Förderungen.
Die Finanzierung der Kindertagesstätte und der Jugendfreizeiteinrichtung erfolgt durch den Landschaftsverband und die Stadt Köln.
Eine Finanzierung der ambulanten und stationären Wohneinrichtungen erfolgt über Vergütungsvereinbarungen mit dem LVR.
Gefördert wird der Neubau / das Appartementhaus durch Mittel aus der Wohnungsbauförderung des Landes NRW und der Aktion Mensch.
Für die Finanzierung der nichtgeförderten Projekte, der Eigenmittel in der Kindertagesstätte und des Jugendhauses und für besondere Projekte und Anschaffungen (z.B. Kletterturm, Behindertentransportfahrzeuge etc.) ist der Verein auf vielfältige Stiftungsmittel und Spenden angewiesen.
Projektablauf und zeitliche Rahmung
Der Verein wurde bereits 1965 gegründet und arbeitet seit 1975 integrativ / inklusiv.
Miteinander leben e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und insgesamt für Veränderungen und einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe ein. Auch im Schulbereich erzielte der Verein dahingehend einen Fortschritt, dass sich eine Grundschule (Ernst-Moritz-Arndt-Schule) und die Gesamtschule Rodenkirchen für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen öffneten. Im Jahr 2009 wurde die inhaltliche Ausrichtung und Arbeitsweise der einzelnen Einrichtungen überprüft und an den Inklusionsgedanken und der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst.
Als Meilensteine gelten:
1965: Vereinsgründung
1967: Start der krankengymnastischen Ambulanz
1968: Eröffnung eines Sonderkindergartens für körperlich behinderte Kinder
1975: Einstieg in die Integration in der Kindertagesstätte
1982: Eröffnung des integrativen Jugendhauses
1995: Erste stationäre Wohngemeinschaften in Mehrfamilienhäusern
2009: Anerkennung als Familienzentrum
2015: Baubeginn des Appartementhauses
2015: 50-jähriges Jubiläum – Miteinander-Mitsommer-Fest
2015: 1. Preisträger des 1. Inklusionspreises NRW
Die Öffentlichkeit wird durch diverse Feste und Veranstaltungen innerhalb der Dienstleistungsangebote einbezogen. Die Zielsetzung des Miteinanders und des Kontaktes trägt zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit bei und kann als wesentlicher Bestandteil des Projektes angesehen werden.
Inklusive Ausrichtung des Projektes und Gemeinwesenbezug
Ausgehend von dem Leitbild des Vereins soll jeder in seiner Individualität akzeptiert werden und die Möglichkeit haben, im vollen Umfang an der Gesellschaft, wie jeder andere auch, teil zu haben. Die Dienstleistungsangebote sind zielgruppenübergreifend und zielen auf das Miteinander und den Austausch verschiedener Personengruppen, auf ein gemeinsames (Auf-)wachsen von Anfang an und auf verschiedene Begegnungsmöglichkeiten. Der Bezug zum Gemeinwesen und die Überwindung segregierender Strukturen zeigen sich sowohl im Bereich der Kindertagesstätte / Familienzentrum, als auch im Freizeitbereich für Kinder- und Jugendliche und im Wohnbereich. Hier werden Wohnmöglichkeiten im herkömmlichen Wohnumfeld, z.B. in Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Dem Verein ist es wichtig, dass seine Einrichtungen in eine lebendige Nachbarschaft eingebunden sind.
Der Verein nutzt hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Feste o.ä.) die Kooperationsstrukturen im Gemeinwesen – im Stadtteil (mit Kirchengemeinden, Schulen etc.) und knüpft damit an bestehende Strukturen im Gemeinwesen an. Die bestehenden Strukturen werden ebenso durch die Wohnmöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern genutzt. Soziale Räume können hierdurch geöffnet, erschlossen und gleichzeitig durch neue Begegnungsräume und Wohnkonzepte inklusiver gestaltet werden.
Das Projekt ist insofern (über)regional eingebunden, da es einen Teil des Sozialraumes Köln-Sürth, Kölner Süden und Köln und Umgebung umfasst.
Die Projektaktivitäten finden im Kölner Süden statt und sind für alle des Stadtteils / Veedels zugänglich.
Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Prinzip in allen Konzepten des Vereins (Partizipationskonzept in der Kita, Mitsprache im Jugendbereich; Selbstbestimmung und Normalität als oberste Prinzipien des Wohnprojektes).
Das hierin geförderte Miteinander, der gegenseitige Austausch und die Biographie begleitende Unterstützung können Empowerment- und Selbstbestimmungs-Prozesse ermöglichen.
Nachhaltigkeit
Der Verein und seine einzelnen Projektschritte sind auf Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit angelegt.
Andere Akteure können hierbei von den Ergebnissen des ganzheitlichen Ansatzes profitieren (Biographie begleitend und Lebensspannen übergreifend). Aber auch die Zielsetzung eins selbstbestimmten Lebens im herkömmlichen Wohnumfeld (Mehrfamilienhaus) und im Sozialraum bietet einen Anreiz, um Artikel 19 (unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) der UN-BRK umzusetzen.
Gesamteinschätzung
Der Verein Miteinander leben e.V. arbeitet im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes Biographie begleitend und bietet außerschulische Freizeit- und Bildungs- und Beratungsangebote, inklusive Wohnangebote und schafft Begegnungen. Die Dienstleistungsangebote richten sich an Jung und Alt und knüpfen an verschiedenen Übergängen im Leben an. Der Verein setzt auf das gemeinsame Lernen und ein Miteinander von Anfang an. Schon im frühen Alter lernen Kinder mit und ohne Behinderungen den Umgang miteinander; ohne Scheu und Vorurteile aufeinander zu zugehen. Insbesondere beim zusammen Aufwachsen, gemeinsamen und voneinander Lernen und durch gemeinsame Erfahrungen kann Normalität entstehen. Diese ganzheitliche Perspektive und den Inklusionsgedanken von Anfang an (im Frühförderbereich) aufzugreifen und zu vermitteln kann mit solchen Kooperationsstrukturen wie hier, mit wenig Aufwand adaptiert werden (strukturelle Veränderungen der Einrichtungen). Ebenso wird hier – im frühen Alter der Baustein für einen selbstverständlichen Umgang mit der Vielfalt gelegt.
Wichtig ist, dass Betroffene selbst, für die größtenteils die Dienstleistungen sind, mit einbezogen sind (Partizipation); d.h. konkret an der Konzeption und Ausgestaltung von Dienstleistungen mitwirken und mitbestimmen können. Es empfiehlt sich im Allgemeinen dies auch in Vorstandsstrukturen zu etablieren, um die Perspektive von „Experten in eigener Sache“ einzubeziehen und um Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Das stationäre Wohnen ist im Prinzip lediglich eine Finanzierungform; gelebt wird wie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften; das stationäre ermöglicht aber die notwendige hohe Betreuung. Letztlich werden die hier vorhandenen stationären Wohnangebote (Wohngemeinschaften) ins Gemeinwesen – in Mehrfamilienhäuser – eingebettet. Durch diese strukturelle Öffnung ins Gemeinwesen kann der Verein zu einem inklusiveren Gemeinwesen – einem Miteinander vor Ort – beitragen.
Einschätzung der Projektverantwortlichen
Interdisziplinarität, Partizipation und alle in einem Boot
Als gut empfunden wird die Kontinuität über einen langen Zeitraum (50 Jahre) und der Biographie begleitende Ansatz. Ebenso zählt hierzu die Einbettung in den Stadtteil; die Überschaubarkeit und der familiäre Charakter; „miteinander leben – einander erleben – von Anfang an“.
Bezogen z.B. auf die Ermöglichung der WGs im normalen Wohnumfeld oder in Mehrfamilienhäusern konstatieren die Projektverantwortlichen, dass es keine Probleme gab, sondern eine gute Kooperation mit der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft GAG. Manchmal ist die Finanzierung nicht auskömmlich (z.B. Offener Freizeit-Treff).
Als hemmende Faktoren, die die Projekte negativ beeinflussen, werden die Mobilitätsproblematik für Menschen mit Behinderungen, der Mangel an sozialem Wohnungsbau und mit Inklusion begründete Einsparpotentiale (z.B. Therapeutenfinanzierung) empfunden.
Was die Projektverantwortlichen anderen auf dem Weg mitgeben, die dies umsetzen möchten, ist, dass sie Mut haben sollen, sich auf den Weg zu machen!
allgemeine Informationen und Materialien
Vereinshomepage miteinander leben e.V. (2013): Wir machen Inklusion möglich. Online verfügbar unter: http://www.miteinander-leben.com
Fotos:
Birgitta Petershagen (www.birgitta-petershagen.de) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des miteinander leben e.V.
Ansprechpartner/in
miteinander leben e.V.
Alte Kirchgasse 23;
50999 Köln
Tel.: 02236/383540
Email: info@miteinander-leben.com>info@miteinander-leben.com
Homepage: http://www.miteinander-leben.com>www.miteinander-leben.com
Bildrechte
Die zur Illustration verwendeten Bilder wurden uns von den jeweiligen Projektverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Dem Projektpartner bleiben alle Urheberrechte vorbehalten.